Londoner Übereinkommen für Dummies

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

wie ist denn das jetzt eigentlich mit dem Übersetzungserfordernis bei einem europäischen Patent.

Früher (EPÜ 1973) musste man gemäß Regel 51 Übersetzungen der Patentansprüche in die beiden anderen Amtssprachen einreichen. Dies ist gemäß EPÜ 2000, Regel 71 nach wie vor der Fall. So weit so gut.

Wie ist denn jetzt aber der aktuelle Stand des Übersetzungserfordernisses für den Rest des Patents, also insbesondere für die Erfindungsbeschreibung, gem. Art. 65 EPÜ? Etliche Länder scheinen dem Londoner Übereinkommen ja im Jahr 2008 beigetreten zu sein bzw. es ratifiziert (?) zu haben.

Wie dem auch sei, gibt es vielleicht irgendwo schon eine so richtig übersichtliche Liste, welche EP-Länder aktuell überhaupt noch eine Übersetzung der Patentschrift erfordern?

Danke schon mal für alle Tipps,

Grüße Kurt
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Jo danke Pak, ich hatte so eine Liste schonmal hier gefunden.

Nur was heißt das jetzt wieder? Bedeutet das, dass für jedes Land mit einer weißen Zeile in dieser Tabelle noch die gesamte Patentschrift übersetzt werden muss?

Und für Patente ab welchem Anmeldetag/Erteilungstag gilt dies dann noch?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
@union, vielen Dank erstmal für die Links.

Verstehe ich das (in natürliche Sprache übersetzt) dann ungefähr richtig, dass nur noch für die Länder Dänemark, Island, Kroatien, Niederlande und Schweden eine Übersetzung der Beschreibung ins Englische notwendig ist, und dass für dieselben Länder (und noch 2 oder 3 Länder mehr) zusätzlich die Patentansprüche in die jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen?

Allerdings, was will uns dieser Absatz aus Deinem zweiten Link sagen:
"Die obigen Staaten verzichten auf weitere Übersetzungserfordernisse, wenn das europäische Patent [...] nach Maßgabe des Artikels 65 (1) EPÜ eingereicht worden ist."
Vielleicht bin ich ja blind/blond, aber im Artikel 65 (1) EPÜ steht kein Wort von der "Einreichung eines europäischen Patents" (was auch immer die "Einreichung eines Patents" sein soll). Dort steht nur etwas von der "Einreichung einer Übersetzung" -- aber auf diese Maßgabe wollten die Länder ja gerade verzichten (siehe obiges Zitat).

Wer blickt durch?
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Mir ist nicht ganz klar, wo hier das Problem liegt:

1) Für Staaten, die das Londoner Abkommen nicht ratifiziert haben, gilt nach wie vor das volle Übersetzungserfordernis (Übersetzung des gesamten Patents in eine Landessprache)

2) Für Staaten, die das Londoner Abkommen ratifiziert haben, gibt es eine Zweiteilung:

a) Staaten, die eine Landessprache mit dem EPA gemein habe, verzichten vollständig auf jedwede Übersetzung. Dies betrifft:

Deutschland
Frankreich
Liechtenstein
Luxemburg
Monaco
Schweiz
Vereinigtes Königreich

b) Staaten, die keine Landessprache mit dem EPA gemein haben, können erstens (i) verlangen, dass die Patentansprüche in ihre Landessprache übersetzt werden müssen, und zweitens (ii), dass eine Übersetzung des Patents in einer bestimmten Amtssprache des EPA eingereicht werden muss.

i) Übersetzungen der Ansprüche in eine Landessprache verlangen:

Dänemark (Dänisch)
Island (Isländisch)
Kroatien (Kroatisch)
Lettland (Lettisch)
Litauen (Litauisch)
Niederlande (Niederländisch)
Slowenien (Slowenisch)
Schweden (Schwedisch)

ii) Folgende Staate hierbei haben von der zweitgenannten Möglichkeit Gebrauch gemacht und verlangen die Einreichung einer Übersetzung des Patents ins Englische - falls das Patent nicht bereits in der Amtssprache Englisch erteilt wurde. Dies betrifft aus den unter Punkt a) genannten Ländern:

Dänemark
Island
Kroatien
Niederlande
Schweden

Alternativ hierzu (Übersetzung des Patents in Englische) kann in Dänemark, Island, den Niederlanden und Schweden auch eine Übersetzung des Patents in die jeweilige Landessprache eingereicht werden.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Sorry, unter Punkt b) ii) beziehe ich mich auf die unter Punkt i) genannten Länder (und nicht, wie falsch geschireben, die unter Punkt a) genannten Länder).
 

PA2005

BRONZE - Mitglied
PAPA hats auf den Punkt gebracht.

Kurt: Du hast natürlich recht, dass sich Art 65 EPÜ nicht auf die EInreichung des Patents, sondern auf die Einreichung der Übersetzung des Patents bezieht. Vielleicht hilft die englische Fassung des von Dir zitierten Texts weiter:

The above states dispense with further translation requirements if the European patent has been granted in an official language of the EPO prescribed by them, or translated into that language and supplied under the conditions provided for in Article 65(1) EPC (Article 1(2) of the London Agreement).

"tranlated and supplied" bedeutet also sinngemäß: Übersetzung angefertigt und gemäß Art 65 eingereicht. Die deutsche Übersetzung ist hier nicht genau genug.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ächz... und vielen Dank für die Hinweise.

Ist mein konvex ausgepresstes Destillat
[Es ist also bei einer deutschsprachigen EPa] nur noch für die Länder Dänemark, Island, Kroatien, Niederlande und Schweden eine Übersetzung der Beschreibung ins Englische notwendig, und für dieselben Länder (und noch 2 oder 3 Länder mehr) müssen zusätzlich die Patentansprüche in die jeweilige Landessprache übersetzt werden
also zutreffend.........................?

Grüße Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
PAPA schrieb:
ii) Folgende Staate hierbei haben von der zweitgenannten Möglichkeit Gebrauch gemacht und verlangen die Einreichung einer Übersetzung des Patents ins Englische - falls das Patent nicht bereits in der Amtssprache Englisch erteilt wurde.
Es steht also offenbar nicht zu erwarten, dass irgendein "neutrales" Land Deutsch oder Französisch als Sprache für die Übersetzung der Beschreibung vorschreibt? Wenn ich mich recht an die Diskussion erinnere, waren ja manche Länder wie Spanien in der Bredouille, dass sie lieber Französisch vorgeschrieben hätten, aber gerade deshalb fürchten mussten, bei den Validierungen (=Einnahmen für den Staatshaushalt) dann endgültig außenvor gelassen zu werden.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
@ Kurt:

Dein "Destillat" muss noch um den in meinem Posting unter Punkt 1 genannten und nicht ganz unwichtigen Sachverhalt ergänzt werden:

"Ferner ist für jeden Staat, der das Londoner Abkommen nicht ratifiziert hat, eine Übersetzung des Patents in eine Landessprache des betreffenden Landes anzufertigen und einzureichen."
 

union

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Ächz... und vielen Dank für die Hinweise.

Ist mein konvex ausgepresstes Destillat
[Es ist also bei einer deutschsprachigen EPa] nur noch für die Länder Dänemark, Island, Kroatien, Niederlande und Schweden eine Übersetzung der Beschreibung ins Englische notwendig, und für dieselben Länder (und noch 2 oder 3 Länder mehr) müssen zusätzlich die Patentansprüche in die jeweilige Landessprache übersetzt werden
also zutreffend.........................?

Grüße Kurt
Aus meiner Sicht: ja!
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ich rauf mir noch die letzten Haare.

Liebes EPA, ist es möglich, für die im Betreff genannte Zielgruppe in einem Satz und ohne mehrstündige Recherche die Länder aufzuzählen, für die ich meine ver?¥?¤¢þðte deutsche EP-Beschreibung derzeit noch in irgendeine Sprache übersetzen muss...?

Fragt sich
Kurt
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Also komm, so kompliziert ist es auch nicht:

Vollständige Übersetzung für alle Länder, die nicht das Londoner Abkommen ratifiziert haben, das sind:

Belgien
Bulgarien
Estland
Finnland
Griechenland
Irland
Italien
Malta
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Slowakei
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Zypern,

(wobei Du für Österreich keine Übersetzung des auf Deutsch erteilten Patents brauchst.

Ansonsten: Siehe Dein oben erwähntes Destillat!
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Aaaahhh danke das tut gut.

Also vollständige Übersetzung in die jeweiligen Landessprache für Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern; vollständige Übersetzung ins Englische und der Patentansprüche in die Landessprache für Dänemark, Island, Kroatien, Niederlande und Schweden; ferner Übersetzung nur der Patentansprüchen die Landessprache in Lettland, Litauen und Slowenien.

Stimmt's? (*schwitz*)

(Ich war in Mengenlehre noch nie eine spontane Leuchte, nach dem Motto "Aussage A gilt für die Schnittmenge der Mengen B und C, Aussage D jedoch nur für die Schnittmenge aus der Vereinigung der Mengen C und F mit der Menge G".)

PS: Ähm das kostet ja Hunderttausende wenn man mal ein anständiges Patent in ganz Europa verbreiten will? Sorry wegen der blöden Frage, aber habe mich noch nie mit Übersetzungen beschäftigt.
 

Rex

*** KT-HERO ***
Eines habe ich nocht verstanden: Muss für Dänemark, Island, Kroatien, Niederlande und Schweden eine Übersetzung der Beschreibung und der Patentansprüche ins Englische und der Patentansprüche in die Landessprache erfolgen oder reicht die Übersetzung der Beschreibung ins Englische und der Patentansprüche in die Landessprache? Mit anderen Worten, müssen die Patensprüche zweimal übersetzt werden?
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Es geht um die Übersetzung des Patents ins Englische, also der Beschreibung und der Patentansprüche.

Aber: Die Patentansprüche liegen im Europäischen Patent ja ohnehin bereits in Englischer Übersetzung vor!

Ob diese daher zur Validierung des Patents zusammen mit der ins Englische übersetzten Beschreibung nochmals separat eingereicht werden müssen, werden die betreffenden Kollegen in den genannten Ländern wissen. Dies habe ich aus dem Stegreif nicht parat.
 
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