Hallo zusammen,
wir haben eine dt. Markenanmeldung eingereicht, bei der zwei natürliche Personen als Anmelder angegeben wurden. Nun sollen wir einen Anmelder löschen.
Mir ist es nicht klar, ob das ohne weiteres möglich ist, da § 39 II MarkenG besagt, dass der Inhalt der Anmeldung nur zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden kann. Darunter scheint die Streichung eines Anmelders nicht zu fallen.
Zu dem Thema Änderungen einer Anmeldung schreibt Fezer (bei § 39 MArkenG), dass nur solche Änderungen zulässig sind, die die Identität der Anmeldung nicht berühren. Klar, ich kann mein W/DL-Verzeichnis oder meine Marke nicht ändern, aber die Streichung eines Anmelders würde m.M. die Identität der Anmeldung nicht berühren und sollte dazu zulässig sein.
In der MarkenV und im Markenmerkblatt habe ich dazu nichts gefunden...
Was meint ihr dazu?
wir haben eine dt. Markenanmeldung eingereicht, bei der zwei natürliche Personen als Anmelder angegeben wurden. Nun sollen wir einen Anmelder löschen.
Mir ist es nicht klar, ob das ohne weiteres möglich ist, da § 39 II MarkenG besagt, dass der Inhalt der Anmeldung nur zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden kann. Darunter scheint die Streichung eines Anmelders nicht zu fallen.
Zu dem Thema Änderungen einer Anmeldung schreibt Fezer (bei § 39 MArkenG), dass nur solche Änderungen zulässig sind, die die Identität der Anmeldung nicht berühren. Klar, ich kann mein W/DL-Verzeichnis oder meine Marke nicht ändern, aber die Streichung eines Anmelders würde m.M. die Identität der Anmeldung nicht berühren und sollte dazu zulässig sein.
In der MarkenV und im Markenmerkblatt habe ich dazu nichts gefunden...
Was meint ihr dazu?