DE Löschung eines Anmelders bei dt. Markenanmeldung?

italicus

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

wir haben eine dt. Markenanmeldung eingereicht, bei der zwei natürliche Personen als Anmelder angegeben wurden. Nun sollen wir einen Anmelder löschen.

Mir ist es nicht klar, ob das ohne weiteres möglich ist, da § 39 II MarkenG besagt, dass der Inhalt der Anmeldung nur zur Berichtigung von sprachlichen Fehlern, Schreibfehlern oder sonstigen offensichtlichen Unrichtigkeiten geändert werden kann. Darunter scheint die Streichung eines Anmelders nicht zu fallen.

Zu dem Thema Änderungen einer Anmeldung schreibt Fezer (bei § 39 MArkenG), dass nur solche Änderungen zulässig sind, die die Identität der Anmeldung nicht berühren. Klar, ich kann mein W/DL-Verzeichnis oder meine Marke nicht ändern, aber die Streichung eines Anmelders würde m.M. die Identität der Anmeldung nicht berühren und sollte dazu zulässig sein.

In der MarkenV und im Markenmerkblatt habe ich dazu nichts gefunden...

Was meint ihr dazu?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also § 39 Abs. 2 MarkenG dient dazu, offensichtliche Fehler zu korrigieren. Also wenn es sich bei dem zu "löschenden" Mitanmelder nicht gerade um eine offensichtliche Fantasieperson (z.B. Mickey Mouse) handelt, sehe ich da wenig Möglichkeiten, hier mit einem offensichtlichen Fehler zu argumentieren.

Was Du vermutlich vorhast, ist nicht einfach den Mitanmelder "zu löschen". Es gab vermutlich einen Rechtsübergang auf den anderen Mitanmelder oder dieser war niemals berechtigt? Dann ginge es nämlich nicht um eine Änderung der Markenanmeldung.

Schau Dir doch mal §§ 27 Abs. 3, 31 MarkenG an.
 

lioness

SILBER - Mitglied
Lieber Italicus,

das Problem könnte nach §§ 27(1)(3), 31 MarkenG zu lösen sein.
Danach wird nach § 27(3) MarkenG der Rechtsübergang des Rechts in das Register eingetragen, wenn dieser nachgewiesen ist.
Dann müsste ein Anmelder seinen Rechtsanteil an der angemeldeten Marke nach §§ 398, 412 BGB an den anderen Anmelder abtreten. Der Abtretungsvertag wäre dann dem DPMA mit dem Antrag auf Änderung des Registereintrags bezüglich der Inhaberschaft einzureichen.
 
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