Kugelblitz
GOLD - Mitglied
Hallo zusammen (und frohes neues Jahr
)!
Wenn ich beim DPMA - aufgrund eines ausdrücklichen Wunsches des Mandanten und entgegen der eigenen Empfehlung - eine Wortmarke anmeldet, die - vorsichtig formuliert - einen "beschreibenden Anklang" hat und infolgedessen zurückgewiesen wird, welche Möglichkeit habe ich dann, diese Anmeldung aus dem Register zu "tilgen"?
Hintergrund ist, dass anschließend eine Wort-Bild-Marke mit demselben Wortbestandteil eingereicht wurde, die zur Eintragung geführt hat, ich aber nicht - quasi amtlich im Register - bestätigt wissen möchte, dass der Wortbestandteil allein nicht eintragbar wäre. Schließlich möchte man doch zumindest versuchen, einem möglichen Verletzer in erster Linie mit dem "prägenden" Wortbestandteil der Wort-Bild-Marke zu Leibe rücken, was bei einer vorangegangenen und veröffentlichen Zurückweisung des Wortbestandteils allein erschwert sein dürfte.
Danke
Kugelblitz
Wenn ich beim DPMA - aufgrund eines ausdrücklichen Wunsches des Mandanten und entgegen der eigenen Empfehlung - eine Wortmarke anmeldet, die - vorsichtig formuliert - einen "beschreibenden Anklang" hat und infolgedessen zurückgewiesen wird, welche Möglichkeit habe ich dann, diese Anmeldung aus dem Register zu "tilgen"?
Hintergrund ist, dass anschließend eine Wort-Bild-Marke mit demselben Wortbestandteil eingereicht wurde, die zur Eintragung geführt hat, ich aber nicht - quasi amtlich im Register - bestätigt wissen möchte, dass der Wortbestandteil allein nicht eintragbar wäre. Schließlich möchte man doch zumindest versuchen, einem möglichen Verletzer in erster Linie mit dem "prägenden" Wortbestandteil der Wort-Bild-Marke zu Leibe rücken, was bei einer vorangegangenen und veröffentlichen Zurückweisung des Wortbestandteils allein erschwert sein dürfte.
Danke
Kugelblitz