H
Hugo
Guest
Habe mal alle Normen aus dem BGB herausgesucht, die ein Wort in Klammern stehen haben (ausser "weggefallen", etc.). Die meisten -bis auf die AGB-Normen, dfinieren darüber einen Term.
Vielleicht hilft's.
Natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit, etc.
Vielleicht hilft's.
Natürlich kein Anspruch auf Vollständigkeit, etc.