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KandFastAmAmt
Guest
Ich habe in meiner Ausbildungskanzlei einen 28-monatigen Arbeitsvertrag. Ende Juni habe ich 26 Monate Ausbildung hinter mir (ich wurde von Anfang an beim Amt gemeldet). Es existieren zahlreiche Unstimmigkeiten mit meinem Ausbilder, auf Grund derer ich nicht über das Ausbildungsende hinaus in meiner Ausbildungskanzlei beschäftigt bleiben möchte.
Deswegen kam mir der Gedanke nach dem 26. Monat zu kündigen.
Können mir dadurch Probleme entstehen, die ich im Auge behalten sollte? Insbesondere gibt es ja eine Abschlussbeurteilung durch den Ausbilder. Ist diese für die Zulassung zum Amtsjahr oder zur Prüfung erforderlich oder spielt diese Beurteilung nur eine untergeordnete Rolle?
Für Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr dankbar.
Deswegen kam mir der Gedanke nach dem 26. Monat zu kündigen.
Können mir dadurch Probleme entstehen, die ich im Auge behalten sollte? Insbesondere gibt es ja eine Abschlussbeurteilung durch den Ausbilder. Ist diese für die Zulassung zum Amtsjahr oder zur Prüfung erforderlich oder spielt diese Beurteilung nur eine untergeordnete Rolle?
Für Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr dankbar.