Kündigung durch Kandidaten

K

KandFastAmAmt

Guest
Ich habe in meiner Ausbildungskanzlei einen 28-monatigen Arbeitsvertrag. Ende Juni habe ich 26 Monate Ausbildung hinter mir (ich wurde von Anfang an beim Amt gemeldet). Es existieren zahlreiche Unstimmigkeiten mit meinem Ausbilder, auf Grund derer ich nicht über das Ausbildungsende hinaus in meiner Ausbildungskanzlei beschäftigt bleiben möchte.

Deswegen kam mir der Gedanke nach dem 26. Monat zu kündigen.

Können mir dadurch Probleme entstehen, die ich im Auge behalten sollte? Insbesondere gibt es ja eine Abschlussbeurteilung durch den Ausbilder. Ist diese für die Zulassung zum Amtsjahr oder zur Prüfung erforderlich oder spielt diese Beurteilung nur eine untergeordnete Rolle?

Für Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr dankbar.
 

informatiker

SILBER - Mitglied
Sorry für die Stellung einer Frage anstatt der Beantwortung Deiner. Könntest Du bitte die Unstimmigkeiten mit Deinem Ausbilder schildern, die Du in den letzten 2 Jahren erlebt hast?

Ich wäre für die Antwort sehr dankbar.

informatiker
 
U

u. n. own

Guest
Wichtig ist in erster Linie die Bestätigung durch Deinen Ausbilder, dass Du den ersten Teil der Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast; denn ohne die - kein Amtsjahr. Die detaillierte Bewertung... da fehlen mir detaillierte Kenntnisse, was mit dem Ding überhaupt geschieht.
 
K

KandFastAmAmt

Guest
@u. n. own:

Danke für Deine Antwort.

Meinst Du die Bestätigung des Ausbilders, die man bei dem Antrag auf Zulassung zum Amtsjahr braucht? Also die Bestätigung meines Ausbilders, dass ich mein Ausbildungsziel voraussichtlich zum xx.yy.zzzz erreicht haben werde?

Wenn Du - wie ich vermute - diese meinst, dann ist sie bereits beim Amt.

In der Prüfungsordnung konnte ich jedenfalls nichts bezüglich der detaillierten Beurteilung finden.

Wissen da andere mehr? Oder, noch besser, war schonmal jemand in dieser Situation?

@informatiker:

Es sind unter anderem persönliche Differenzen, jedoch - ohne nun zu sehr ins Detail gehen zu wollen - vor allem unterschiedliche Auffassungen von Arbeitsweise und Arbeitsorganisation.
 
G

GAST_DELETE

Guest
... und Du solltest nicht vergessen, dass Du zur Anmeldung für die EQE von Deinem Ausbilder ggf. eine Bestätigung für das EPA brauchst... ich kenne einige Fälle, wo die Ausbilder grade dieses Dokument eingesetzt haben, um mit dem Amtsjährigen über die Höhe von noch ausstehenden Honorarforderungen "zu diskutieren". Was Du hast, hast Du...
 
K

KandFastAmAmt

Guest
und Du solltest nicht vergessen, dass Du zur Anmeldung für die EQE von Deinem Ausbilder ggf. eine Bestätigung für das EPA brauchst
Danke für diesen Hinweis.

Gibt es denn Zeiten, die von dem EPA ohne Weiteres akzeptiert werden?

Meines Wissens wird doch das Amtsjahr mit 6 Monaten auf die dreijährige Berufserfahrung bei einem zugelassenen Vertreter angerechnet. Verhält es sich ähnlich mit der Meldung als Kandidat? Ich meine, werden die 26 Monate, als man beim DPMA als Kandidat geführt wurde, ohne Weiteres beim EPA anerkannt oder benötigt man hierfür die Bestätigung eines zugelassenen Vertreters? Immerhin ist ja beim DPMA der Name des Ausbilders registriert, so dass sich leicht ermitteln lässt, ob man bei einem zugelassenen Vertreter gearbeitet hat oder nicht.

Falls es keine Probleme bei der Anerkennung gäbe, hätte ich ja schon 32 Monate bestätigungsfrei zusammen. Die fehlenden 4 Monate wären dann kein Problem, da ich die EQE erst 2008 machen werde.

Oder wird doch eine Bestätigung durch den zugelassenen Vertreter benötigt?

ich kenne einige Fälle, wo die Ausbilder grade dieses Dokument eingesetzt haben, um mit dem Amtsjährigen über die Höhe von noch ausstehenden Honorarforderungen "zu diskutieren".
Einmal wieder erschreckend....
 
N

Nick

Guest
KandFastAmAmt schrieb:
Immerhin ist ja beim DPMA der Name des Ausbilders registriert, so dass sich leicht ermitteln lässt, ob man bei einem zugelassenen Vertreter gearbeitet hat oder nicht.
Interessanter Gedanke. Leider geht das nicht, Art. 21 Abs. 2 b) VEP:

(2) In der Anmeldung sind Name,
Vornamen, Anschrift und Staatsangehörigkeit
des Bewerbers anzugeben; der
Anmeldung sind beizufügen:

a) Nachweise über die Befähigung oder
über gleichwertige Kenntnisse nach
Artikel 10 Absatz 1 und

b) Bescheinigungen über die Ableistung
des Praktikums oder die Beschäftigungszeit
im Sinne des Artikels 10
Absatz 2 Buchstabe a, die von einem
zugelassenen Vertreter oder dem Arbeitgeber
des Bewerbers ausgestellt sein
müssen
und Art und Umfang der von
dem Bewerber ausgeübten Tätigkeit
beschreiben, oder

Oder kennt jemand einen Fall, in dem das kulanterweise anders gehandhabt wurde? Vielleicht findet sich ja ein zugelassener Vertreter, der anhand des Assessorzeugnisses einsieht, dass man 26 Monate abgeleistet haben muss, und der einem das im eigenen Namen dann noch einmal bestätigt.


KandFastAmAmt schrieb:
Falls es keine Probleme bei der Anerkennung gäbe, hätte ich ja schon 32 Monate bestätigungsfrei zusammen. Die fehlenden 4 Monate wären dann kein Problem, da ich die EQE erst 2008 machen werde.
Verstehe ich nicht ganz. Wo kommen denn die fehlenden 4 her, wenn Du nicht mehr bei einem Vertreter "Praktikum" machst?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Mal was ganz pragmatisches:
Wenn Du es 26 Monate ausgehalten hast, dann sind die letzten 2 Monate doch wohl auch ein Klacks.

Mein Rat:
Spar Dir alle Unsicherheit und zieh den Rest auch noch durch.
 
K

KandFastAmAmt

Guest
Interessanter Gedanke. Leider geht das nicht, Art. 21 Abs. 2 b) VEP:
Schade. Ich dachte es mir fast.

Also ist man sozusagen der Willkür des ehemaligen Ausbilders ausgesetzt? Ganz doch wohl nicht, oder? Ich meine, wenn es hart auf hart kommen sollte, würden sich sicherlich genug Leute in der ehemaligen Kanzlei finden, die bestätigen, dass man dort gearbeitet hat, so dass der ehemalige Ausbilder unter Zugzwang geraten würde.

Gibt es denn Kandidaten von den im Forum Anwesenden, die im Streit mit ihrem Ausbilder gegangen sind und Probleme mit der Bestätigung für die EQE hatten?

Verstehe ich nicht ganz. Wo kommen denn die fehlenden 4 her, wenn Du nicht mehr bei einem Vertreter "Praktikum" machst?
Ich hatte das wahrscheinlich etwas vereinfacht ausgedrückt, sorry. Ich habe im Juni/Juli 2007 die deutsche Prüfung und bis dahin 32 Monate für die EQE zusammen. Bis März 2008 sollte ich durch Arbeit in einer anderen Kanzlei die fehlenden 4 Monate zusammenkriegen.

Mal was ganz pragmatisches:
Wenn Du es 26 Monate ausgehalten hast, dann sind die letzten 2 Monate doch wohl auch ein Klacks.

Mein Rat:
Spar Dir alle Unsicherheit und zieh den Rest auch noch durch.
Ja, vermutlich hast Du Recht. Zwei Monate können schnell vergehen.

Ich wollte mit meiner Frage eben nur mal sehen, wie weit man gehen kann. Vielleicht gibt es ja auch Kandidaten, die einen ähnlichen Weg durchlaufen mussten.
 
G

Gast (...ja! Der von oben!)

Guest
KandFastAmAmt schrieb:
Gibt es denn Kandidaten von den im Forum Anwesenden, die im Streit mit ihrem Ausbilder gegangen sind und Probleme mit der Bestätigung für die EQE hatten?
Die, die ich kenne, haben erst dann Streit mit ihrem Ausbilder bekommen, als sie von ihm die Bescheinigung brauchten.

Also zum Zeitpunkt der Anmeldung für die EQE.

Was für die meisten Kandidaten erst im Amtsjahr der Fall ist.

Die jeweiligen Leute sind daher in der Regel keine Kandidaten mehr und tummeln sich folglich auch nicht in diesem Forum...
 
P

PAin

Guest
Hi,

diese Situation ist wirklich ziemlich übel. Nach meiner Erfahrung gibt es keine Alternative zur Unterschrift des Ausbilders unter das EPA-Formular. Daher sollte man es sich von der EPA-Seite runterladen, ausfüllen und vor dem Verlassen der Kanzlei unterschreiben lassen, auch wenn die Anmeldefrist noch weit weg ist.

Obwohl der Fall bei mir deutlich anders gelagert war, musste ich diese Unterschrift vor dem Arbeitsgericht einklagen. War wohl für beide Seiten kein angenehmer Termin. Aber geht sogar richtig schnell, wenn es brennt mit dem Fristende zur Anmeldung beim EPA.

Also Kopf hoch!
 
G

gast2000

Guest
PAin schrieb:
Obwohl der Fall bei mir deutlich anders gelagert war, musste ich diese Unterschrift vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Wow, das ist echt heftig! Und ehrlich: es ist zu bedauern, dass es keine Möglichkeit gibt, solchen "Ausbildern" in die Suppe zu spucken...
 
G

Gestern 2. Hagen-Klausur geschrieben

Guest
Das scheint aber nichts zu sein, was nur bei Kandidaten passiert. Man liest regelmäßig in der Zeitung, dass wieder irgendwer sein Arbeitszeugnis korrektgeklagt hat.

Am Montag haben wir in der C-Präsenzphase erfahren, wie bereits gewährter und dann (nach erfolgter Buchung usw.) wieder zurückgezogener Urlaub per einstweiliger Verfügung gesichert wird. Sind reale Vorkommnisse.

Solche Querelen gibt es also in jeder Branche.
 
K

Klausurschreiber von oben (der erste)

Guest
Pat-Ente schrieb:
War das ein Tippfehler, oder hat er einen Spitznamen erhalten? Was würde Oma dazu sagen? ;-)
So stand es letztes Jahr im Zeitplan der Veranstaltung in Hagen. Das war natürlich eine Vorlage - oink oink.
 
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