Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Angenommen ein Mandant eines (der Einfachkeit halber) Rechtsanwalts zahlt nicht, und wird von dem Anwalt verklagt.
Kann der Anwalt dann seine eigene auf die Ausarbeitung der Klagebegründung usw. verwendete Zeit vor Gericht als Anwaltskosten geltend machen?
Danke schonmal für alle Meinungen oder Erfahrungswerte,
Grüße Marc
Kann der Anwalt dann seine eigene auf die Ausarbeitung der Klagebegründung usw. verwendete Zeit vor Gericht als Anwaltskosten geltend machen?
Danke schonmal für alle Meinungen oder Erfahrungswerte,
Grüße Marc