Re: Re:Grond
versteh-nix schrieb:
Um zu einem praktikablen Faustwert zu gelangen, sollte man in Bezug auf den Jahresumsatz, den Du mit 400.000 Euro ermittelst, dann auch das 13./14. Monatsgehalt & Urlaubsgeld (das vom Arbeitgeber jedoch nur freiwillig gewährt wird) miteinbezogen werden bzw. gegenübergestellt werden.
Wieso? Ich habe 120.000 Bruttojahreseinkommen und vom Arbeitgeber gewünschte 40% Umsatzbeteiligung in beiden Fällen angesetzt, der einzige Unterschied ist, dass ich beim Angestellten die 30% Risiko und Lohnnebenkosten angesetzt habe. Beim Selbständigen kommen dann bei durchaus üblichen 40% Umsatzbeteiligung 300.000€ Umsatz heraus, beim Angestellten 400.000€. Ich habe nur nebenbei erwähnt, dass der Angestellte, so er denn seinen Urlaub und den "Luxus Krankheit" nutzen möchte, diesen Umsatz auch noch in einer kürzeren Zeit erwirtschaften muss. Die Erwähnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (nur letzteres ist gewöhnlich freiwillig) sollte vor allem unterstreichen, dass das Rechnen mit einem Monatslohn unsinnig ist.
Man könnte dann noch bei dem Vergleich mit dem Freien die 50/50-Teilung anstatt die 40/60-Teilung des Umsatzes annehmen (weil der langjährige Angestellte vor Ort eingearbeitet ist und zuverlässig arbeitet
Könnte man. Es gibt aber auch genügend langjährig eingearbeitete Selbständige, die vorort und zuverlässig sind und nur 40% Umsatzbeteiligung bekommen. Willst Du Dich an üblichen Parametern ausrichten oder an überdurchschnittlichen? Die ganze Diskussion ist so wie über "übliche" Arbeitgebererfindervergütungen zu diskutieren und erinnert an Bistromath...
plus 30% Risikozuschlag (wobei der nicht ganz einleuchtet; es ist auch ein Risiko KEINE weisungsgebundene Angestellte zu haben
Ein Angestellter wird in Deutschland leider IMMER als Risiko angesehen. Ist die Auftragslage mal schlecht (kommt saisonal oft vor, z.B. sind die Prüfer bei den Ämtern mal alle im Sommer- oder Weihnachtsurlaub, genauso die Patentabteilungen bei den Mandanten; außerdem kann es ja auch mal längerfristig schlechter werden, weil z.B. ein großer Mandant abspringt), dann sinken die Kosten für den Selbständigen automatisch mit, der Angestellte kostet jedoch immer dasselbe und ist nur ungleich schwieriger zu "entfernen". Wird der Angestellte krank, kostet er sechs Wochen lang Geld, der Selbständige ist in dieser Zeit gratis und nimmt daher einen Schnupfen tendenziell weniger als Grund für zwei Wochen Bettruhe. Zudem müssen horrende Sozialabgaben für den Angestellten gezahlt werden, die den weniger idealistischen Angestellten noch nicht einmal zufrieden stellen, weil sie eh nur in der Umverteilungsmühle landen und somit hauptsächlich Dritten nutzen.
Auch haben die Urlaubstage keine Bedeutung, da es sich um Durchschnittswerte handelt. Der Angestellte muss ja den Umsatz TROTZ der genommenen Urlaubstage erbringen.
Ja, genau das habe ich doch vorgerechnet. Es ist aber eben äußerst unwahrscheinlich, dass er das mit einer 38,5 oder einer 40h-Woche schafft, auch wenn er es sich vornimmt (30.000€ Umsatz im Monat ist ein ziemlicher Haufen!). Und einen Angestellten kann man nicht zwingen, konstant mehr zu arbeiten, bei einem Selbständigen hat man den Luxus, die Zeitaufteilung diesem selbst überlassen zu können. Er ist Subunternehmer und damit eigenverantwortlich. Das bedeutet, dass ein Stall voller freier Mitarbeiter in jeder Hinsicht wesentlich flexibler ist als Angestellte (komplett freie Arbeitseinteilung in jeder Richtung, es muss keine soziale Absicherung geboten werden, die Kosten sind immer exakt proportional zur Auftragslage der Kanzlei). Zudem schadet ein ineffizienter freier Mitarbeiter (surft mehrere Stunden während der Bürozeit im Internet) nur sich selbst, während ein Angestellter mit solchem Verhalten zu 100% dem Arbeitgeber zur Last fällt. Zynisch ausgedrückt kann man sagen, dass ein Selbständiger gratis pinkeln geht, während der Angestellte in dieser Zeit Geld kostet.