grond
*** KT-HERO ***
Re: Kalkulationsbeispiel
Falls Du all diese Kalkulationen hinsichtlich Gehaltsverhandlungen anstellst, kann ich nur sagen, dass 120T€ Bruttojahresgehalt eine Menge Holz sind und eher bei Abteilungsleitern von großen Patentabteilungen mit langjähriger Erfahrung realistisch erscheinen. Das Äquivalent von 300.000€ Umsatz für einen freien Mitarbeiter ist auch innerhalb besserer Kanzleien schon, nun ja, ziemlich konkurrenzfähig.
Aus Angst vor der Scheinselbständigenkeule! Ein freier Mitarbeiter könnte von selbst oder gezwungenermaßen rückwirkend feststellen lassen, sozial abhängig und weisungsgebunden und damit sozialversicherungspflichtig gewesen zu sein. Diese Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren, so dass, wenn die BfA einer Kanzlei arg zu leibe rückt, kaum überschaubare Nachzahlungsforderungen auf die Kanzlei zukämen. Aus diesem Grund gibt es nicht wenige Kanzleien, die ein relativ geringes Gehalt (z.B. 30 oder 40T€) mit einer ebenfalls relativ geringen Umsatzbeteiligung (z.B. 25%) koppeln, um dieses Risiko auszuschalten. Anstellungsverhältnisse ohne Umsatzbeteiligung gibt es in Kanzleien für Anwälte m.W. höchstens sehr selten, in Industrieabteilungen sind sie dafür natürlich wieder die Hauptform der Entlohnung.versteh-nix schrieb:Aber wenn die Angestellten so eine Plage sind, warum gibt es immer noch Kanzleien, die Stellen für PAs im Angestelltenverhältnis ausschreiben?
Falls Du all diese Kalkulationen hinsichtlich Gehaltsverhandlungen anstellst, kann ich nur sagen, dass 120T€ Bruttojahresgehalt eine Menge Holz sind und eher bei Abteilungsleitern von großen Patentabteilungen mit langjähriger Erfahrung realistisch erscheinen. Das Äquivalent von 300.000€ Umsatz für einen freien Mitarbeiter ist auch innerhalb besserer Kanzleien schon, nun ja, ziemlich konkurrenzfähig.