GeschmMG Kopie des FIFA-Pokals vom Zoll einbehalten

Kratos

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir hat eine Kopie des FIFA Worldcup Pokals in China bestellt. Die Lieferung wurde vom Zoll einbehalten und es droht die Vernichtung. Dies verwundert mich nicht weiter, zumal hier diverse Markenrechte verletzt zu sein scheinen. Mich wundert jedoch, dass in dem Schreiben des Zolls

1. der "Verdacht auf Verletzung eines Geschmacksmusters/Designs" geäußert wird und

2. keine Details (Nummer o.ä.) zu dem vermeintlich verletzten Schutzrecht enthalten sind.

Punkt 1 ist insoweit überraschend, da der FIFA Worldcup Pokal bereits im Jahre 1971 geschaffen und im Jahre 1974 der Öffentlichkeit präsentiert wurde (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/FIFA-WM-Pokal). Ich kenne kein Geschmacksmuster bzw. eingetragenes Design mit einer derart langen Laufzeit. Auch habe ich hierzu kein Schutzrecht recherchieren können. Mache ich einen Denkfehler oder ist der geäußerte Verdacht des Zolls schlichtweg falsch?

Punkt 2: Ist es üblich, dass der Zoll einen derart pauschal abspeist?

Gruß

Kratos
 

Lysios

*** KT-HERO ***
In DesignView beim HABM findet man tatsächlich nationale Designregistrierungen von 1971 für den Pokal, die natürlich schon abgelaufen sind.

Beim HABM selber habe ich 215 Treffer für Designregistrierungen der FIFA gefunden. Zwei betreffen sogar farbige Logos, die den Pokal darstellen. Kann es nicht sein, dass die FIFA jede Menge Schutzrechte (Marken und Designs) vom Zoll überwachen lässt? Ist es da nicht zuviel von den armen Zöllnern verlangt, wenn die auch noch entscheiden sollen, ob die zwei Logos des Pokals auch noch den Pokal selbst schützen oder nicht?
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Hallo Lysios,

Beim HABM selber habe ich 215 Treffer für Designregistrierungen der FIFA gefunden. Zwei betreffen sogar farbige Logos, die den Pokal darstellen.

Ja, es gibt eine Vielzahl derartiger Designregistrierungen. Aber wie rechtsbeständig sind derartige Designregistrierungen mit Abbildungen des Pokals, wenn der Pokal selbst bereits seit Jahrzehnten zum bekannten Formenschatz zählt? Letztlich wird nur eine Seite des 3-dimensionalen Pokals dargestellt, die (nach meiner Einschätzung) allein nicht den Designschutz begründen kann. Gibt es im Designrecht vielleicht auch eine Art Formsteineinwand. Sinngemäß: Wie kann ein Pokal in Alleinstellung, der zum bekannten Formenschatz zählt, in den Schutzbereich einer Designregistrierung fallen, die den Pokal beinhaltet?

Kann es nicht sein, dass die FIFA jede Menge Schutzrechte (Marken und Designs) vom Zoll überwachen lässt? Ist es da nicht zuviel von den armen Zöllnern verlangt, wenn die auch noch entscheiden sollen, ob die zwei Logos des Pokals auch noch den Pokal selbst schützen oder nicht?

OK, das ist nachvollziehbar.

Kratos
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich würde da eher an ein Urheberrecht denken, halte es aber auch für übertrieben, vom Zoll die exakte Benennung der Rechtsgrundlage zu erwarten. Dafür gibt es ja das jetzt folgende (aussichtslose) Verfahren. Du kannst ja argumentieren, dass nach drei Siegen des Pokals dieser eh dauerhaft nach Deutschland gehört, so wie es mit dem Vorgänger und den drei Siegen Brasiliens seinerzeit war...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also die registrierten Logos unterscheiden sich m.E. schon erheblich von dem bekannten Pokal. Die Eigenart wird m.E. durch die aus drei Händen gebildete Kugel gebildet, wobei die untere Hand sogar noch die 2014 trägt. Der Pokal stellt demgegenüber eine von einer Statue getragene Weltkugel dar, die keinen so dominanten Schriftzug 2014 aufweist.

An den Händen in den Logos ist dann auch noch jeweils ein Stück Unterarm vorhanden, die sich zu einer Säule verschlingen. Das ist insgesamt so künstlerisch gut gestaltet, dass m.E. sogar Urheberrechtsschutz problemlos geltend gemacht werden kann. Mit dem Design hat man dann aber noch ein Registerrecht, das sich leichter durchsetzen lässt.
 
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