S
Sorgenfalter
Guest
Hallo,
ich mache mir derzeit ernste Sorgen um die Qualität meiner Ausbildung.
Je nach Tagesform und (meist knappem) Zeitbudget meines Ausbilders bekomme ich z.T. widersprüchliche Korrekturen. Wie soll dann der zu erlernende Stil "konvergieren"?
Die Korrektur-Zyklenzeiten erscheinen mir auch etwas lang, aber vielleicht habe ich diesbezüglich falsche Vorstellungen. Wie lange dauert es bei Euch, bis Ihr einen Entwurf einer Bescheiderwiderung oder einer Patentanmeldung korrigiert zurückbekommt?
Außerdem wirkt die Kanzlei in zumindest einem weiteren Aspekt unprofessionell.
So etwas kann man in einem Vorstellungsgespräch leider nicht immer vorhersehen.
Naja, immerhin habe ich nicht die klassischen Kandidaten-Sorgen, nur Übersetzungen zu bearbeiten. Insgesamt erwäge ich aber ernsthaft einen Wechsel. Lieber jetzt als gar nicht.
Zum Theme Wechsel in der Probezeit interessiert mich vor allem die Meinung von Anwälten: Wird ein Wechsel während der Probezeit so negativ gesehen, dass davon dringend abgeraten wird? Gelten hier die gewöhnlichen "Gesetzmäßigkeiten" wie bei einem gewöhnlichen Beschäftigungsverhältnis, d.h. ein Wechsel in der Probezeit wird dem Arbeitnehmer in der Regel negativ ausgelegt? Würden Sie einen Wechselwilligen überhaupt einstellen? Oder lieber raten: noch ca. 1,5 Jahre durchhalten und dann ist die Zeit in der Kanzlei sowieso vorbei?
ich mache mir derzeit ernste Sorgen um die Qualität meiner Ausbildung.
Je nach Tagesform und (meist knappem) Zeitbudget meines Ausbilders bekomme ich z.T. widersprüchliche Korrekturen. Wie soll dann der zu erlernende Stil "konvergieren"?
Die Korrektur-Zyklenzeiten erscheinen mir auch etwas lang, aber vielleicht habe ich diesbezüglich falsche Vorstellungen. Wie lange dauert es bei Euch, bis Ihr einen Entwurf einer Bescheiderwiderung oder einer Patentanmeldung korrigiert zurückbekommt?
Außerdem wirkt die Kanzlei in zumindest einem weiteren Aspekt unprofessionell.
So etwas kann man in einem Vorstellungsgespräch leider nicht immer vorhersehen.
Naja, immerhin habe ich nicht die klassischen Kandidaten-Sorgen, nur Übersetzungen zu bearbeiten. Insgesamt erwäge ich aber ernsthaft einen Wechsel. Lieber jetzt als gar nicht.
Zum Theme Wechsel in der Probezeit interessiert mich vor allem die Meinung von Anwälten: Wird ein Wechsel während der Probezeit so negativ gesehen, dass davon dringend abgeraten wird? Gelten hier die gewöhnlichen "Gesetzmäßigkeiten" wie bei einem gewöhnlichen Beschäftigungsverhältnis, d.h. ein Wechsel in der Probezeit wird dem Arbeitnehmer in der Regel negativ ausgelegt? Würden Sie einen Wechselwilligen überhaupt einstellen? Oder lieber raten: noch ca. 1,5 Jahre durchhalten und dann ist die Zeit in der Kanzlei sowieso vorbei?