DE Kanzlei in den Niederlanden und trotzdem Ausbildung zum deutschen PA?

Naina1983

Schreiber
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in den Niederlanden (da mein Lebensgefaehrte Niederlaender ist) und will die Ausbildung zum deutschen und europaeischen Patentanwalt machen. Ist es im Prinzip auch moeglich, sich eine ausbildende Kanzlei in den Niederlanden zu suchen? Wird das auch anerkannt?
Ist das evtl. nicht zu empfehlen, weil das Recht dort ganz anders ist?
Oder waere es dann besser, gleich den niederlaendischen PA zu machen (allerdings sind wir nicht sicher, ob wir in den Niederlanden bleiben und mein Niederlaendisch ist jetzt auch nicht gerade fliessend).
Ueber Reaktionen von euch waere ich sehr dankbar!
Gruss,
Nina
 

grond

*** KT-HERO ***
Zum deutschen PA wird man von einem deutschen PA ausgebildet. Einen solchen müsste man in den Niederlanden also erst einmal finden. Allerdings ist in der Praxis die europäische Zulassung die wichtigere. Es wäre durchaus vorstellbar, mit der europäischen Zulassung plus eventuell der niederländischen später in eine deutsche Kanzlei zu gehen und dort als ansonsten volle Arbeitskraft noch die deutsche Ausbildung nachzuholen.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in den Niederlanden (da mein Lebensgefaehrte Niederlaender ist) und will die Ausbildung zum deutschen und europaeischen Patentanwalt machen.

Das ist zunächst kein Problem, da der Wohnort für die Zulassung zur Ausbildung bzw.
die Anerkennung der Voraussetzungen keine Rolle spielt.

Ist es im Prinzip auch moeglich, sich eine ausbildende Kanzlei in den Niederlanden zu suchen? Wird das auch anerkannt?
Ist das evtl. nicht zu empfehlen, weil das Recht dort ganz anders ist?

Die "Ausbildung" zum zugelassenen Vertreter vor dem Europ. Patentamt (European
Patent Attorney) kannst Du in jedem der EPÜ-Vertragsstaaten (also auch Niederlande)
absolvieren. Du benötigst nur einen Ausbilder, der eben diese Qualifikation bereits
erworben oder geerbt (Großvater-Regelung; demnächst werden sich einige Kroaten
mit dieser Bezeichnung schmücken dürfen) hat und Dir seine Ausbildungstätigkeit
bestätigt.

Für die Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt musst Du Dir einen Ausbilder
suchen, der das deutsche Patentassessorexamen bestanden hat und mindestens
fünf Jahre als (deutscher) Patentanwalt oder Patentassessor tätig ist.

Oder waere es dann besser, gleich den niederlaendischen PA zu machen (allerdings sind wir nicht sicher, ob wir in den Niederlanden bleiben und mein Niederlaendisch ist jetzt auch nicht gerade fliessend).

Die Qualifikation als niederländischer Patentanwalt ist (vorsichtig ausgedrückt) nicht so wichtig,
und der Weg dorthin ist mit dem Weg zum deutschen Patentanwalt nicht vergleichbar.
In manchen EPÜ-Vertragsstaaten ist für den Erwerb der nationalen Qualifikation nur
das Bestehen einer Prüfung erforderlich, ohne dass es einer vorherigen Ausbildung bedarf.
In Fachkreisen ist auch bekannt, dass die Tätigkeit vieler nationaler Patentanwälte
aus dem Süden Europas vor allem aus dem Übersetzen von Patenten bzw. Patentanmeldungen
in die jeweilige nationale Sprache besteht.


In Abhängigkeit Deiner späteren Planung der Berufsausübung reicht die
Europ. Zulassung völlig aus. So finden sich zum Beispiel in den größeren
Kanzleien viele "Anwälte", deren Vertretungsbefugnis vor allem auf
das Dasein als European Patent Attorney zurückgeht (evtl. ergänzt durch
eine nationale Qualifikation aus Niederlande, Belgien, Frankreich...).
Solltest Du in der Patentabteilung eines Unternehmens arbeiten,
bist Du in der Regel auch ohne absolvierte deutsche Prüfung/Ausbildung zur
Vertretung dieses Unternehmens vor dem Patentamt berechtigt.
 

Naina1983

Schreiber
Vielen Dank, das war sehr hilfreich.
Dumme Frage: Kann ich auch nur die Ausbildung zum EPA machen und keine nationale Ausbildung? Die Pruefung zum EPA kann ich ja, soweit ich weiss, wahlweise in Deutsch, Englisch oder Franzoesisch ablegen, richtig?
Gruss,
Nina
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
EPA-Ausbildung alleine geht natürlich auch. Da kann man sich bei einer Kanzlei in NL bewerben und im Gespräch herausfinden, welche Rolle bei ihnen die nationale Ausbildung spielt.

Andererseits wäre gerade bei der vorliegenden Konstellation auch eine Kanzlei für die Ausbildung interessant, die sowohl in NL als auch in DE Büros hat.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Das Hauptproblem sehe ich ganz woanders:

Niederländische Kollegen abseits der Bahnlinie Rotterdam-Amsterdam arbeiten für niederländische Mandanten zu einem erheblichen Teil nationale Schutzrechtsanmeldungen aus. Das geht ohne fließende Sprachkenntnisse nicht. Da sehe ich wenig Gründe für einen der dortigen Kollegen, warum er Naina1983 einstellen sollte.

In den großen Büros in Den Haag und Amsterdam und Umgebung dürfte genau wie in München die Abschaffung des Übersetzungserfordernisses bei den jüngeren Mitarbeitern ziemlich zugeschlagen haben. Da gibts jetzt noch die Patentansprüche zu übersetzen. Und zwar aus dem Deutschen (oder Englischen) ins Niederländische. Und nicht umgekehrt. Und da hat Naina1983 wieder schlechte Karten, denn das dürfte ihr Lebensgefährte und jeder niederländische Uniabsolvent besser können als sie, wie sie selbst auch angibt. Mag sein, dass sich aufgrund spezieller fachlicher Qualifikation da noch irgendwo eine Nische findet, aber tendentiell dürften die Kollegen muttersprachliche Bewerber eindeutig bevorzugen, vor allem, wenn nicht eindeutig plausibel gemacht werden kann, dass man dauerhaft in dem Büro bleiben möchte.

Aber wenn es vielleicht persönliche Beziehungen gibt, nur zu. Ansonsten: In Rijswijk ist das EPO, als Deutsche hat man da vielleicht sogar tragfähige Chancen bei einer Bewerbung. Bin da aber ohne aktuelle Info.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Rein formal sind die nationalen Prüfungen und die europäische Eignungsprüfung voneinander unabhängig. Aber je nach geplantem Berufsweg kann die eine oder andere Konstellation vorteilhafter sein:

Willst Du später als Patentanwältin in Deutschland freiberuflich oder in einer Kanzlei arbeiten, dann ist die deutsche Ausbildung auf jeden Fall anzuraten (die europäische Eignungsprüfung braucht man aber auch noch obendrein!). Wie das bei der Arbeit in einer niederländischen Kanzlei aussieht, weiss ich nicht - vermutlich ist hier die NL-Ausbildung vorteilhafter.

Strebst Du die Arbeit in einer Industriepatentabteilung an, so ist in der Regel die europäische Prüfung die wichtigere, ob Du zusätzlich noch eine DE- oder NL-Zulassung hast, ist nicht so entscheidend (kann aber beides durchaus hilfreich sein); dies dürfte für alle Unternehmen gelten, also auch außerhalb Deutschlands. In dem Fall kannst Du natürlich auch direkt zu einem Unternehmen gehen (einer der größten Anmelder beim EPA ist z.B. Philips mit Sitz in Eindhoven).
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Wenn man beabsichtigt in D Rechtsberatung zu machen, also auch hinsichtlich Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, et.c tätig zu werden, muß man die deutsche Ausbildung absolvieren. Wenn man lediglich europäische Patentanmeldungen und nur -anmeldungen (!), also keine Nichtigkeitsklagen, Abmahnungen, etc., ausarbeiten und betreuen will dann reicht sicher die europäische Ausbildung. Tätigkeit in einer Kanzlei scheidet damit im Wesentlichen aus, es sei denn, mal will nur "Anmeldungen kloppen"

Ciao

arcd007
 
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