Teil C Kann ein Dokument für Neuheit und erf. Tätigkeit verwendet werden?

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

beim C-Teil ist es ja strengstens untersagt ein Dokument für Neuheit und als Ausgangsdokument für einen Angriff aus erfinderischer Tätigkeit zu verwenden.

Wie sieht es aber im folgenden Fall aus. Beispiel

A4 offenbart alle Merkmale eines Anspruchs --> mangelnde Neuheit

aber A2 ist nächstliegender Stand der Technik (gleiche Aufgabe)

kann ich A2 mit A4 kombinieren? (nicht A4 mit A2 --> unzulässig)?

Wenn dies möglich ist, in welcher Klausur war das gefordert?

Bin mal gespannt.

LG
Alex
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo Horst,

diese Jahr war Anspruch 1 mit Neuheit aus A5 und mit erf. Tätigkeit aus A4 +A2 anzugreifen.

LG
Alex
 

Horst

*** KT-HERO ***
Dann wohl nein. Dieses Jahr war schon ungewöhnlich, da normalerweise nach Neuheit überhaupt kein Angriff ET mehr gefordert wird.

Dieses Jahr lag es wohl an der Anspruchskombination. Da A4+A2 der Angriff auf Anspruch 2 war und Anspruch 2 nur aus A4 bekannte zusätzliche Merkmale aufwies, war nicht von der Hand zu weisen, dass A4+A2 auch gegen Anspruch 1 gelten muss.
 

Andi V

Vielschreiber
Zwar wird häufig im Forum und in diversen Kursen darüber diskutiert, dass man ein DOKUMENT nicht für einen Angriff auf mangelnde Neuheit UND einen Angriff auf mangelnde eT in der EEP nehmen "darf", ich denke aber richtigerweise sollte es heißen, dass man ein und dieselbe VORRICHTUNG (oder ein und dasselbe VERFAHREN) nicht zweimal verwenden sollte.

Angriffe auf einen Anspruch sollten ja auf die Vorrichtung oder das Verfahren des gewählten Standes der Technik Bezug nehmen. Wenn ich allerdings zwei Vorrichtungen in einem Dokument vorfinde z.B Vorrichtung I mit den Merkmalen A, B, C und Vorrichtung II mit den Merkmalen A, B, D, dann ist ein Anspruch A+B+C mit Vorrichtung I neuheitsschädlich vorweggenommen, ein Angriff mit Vorrichtung II auf mangelnde eT in Kombination mit einem weiteren St. d. T zulässig. (Randbemerkung: Ein Anspruch A+B+C+D wäre ja auch nicht neuheitsschädlich vorweggenommen obwohl alle 4 Merkmale im DOKUMENT sind!)

Ich weiß keinen Fall in der EEP wo es bisher der Fall war, dass ein Dokument für zwei Angriffe auf den selben Anspruch verwendet werden konnte. Als Dogma würde ich es aber nicht hinstellen, dass ein Dokument nicht zweimal für den selben Anspruch verwendet werden darf. Ich denke in der oben skizzierten Konstellation wäre es nicht nur zulässig sondern ein Muss, das selbe Dokument 2mal zu verwenden.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo Andi,

genau so sehe ich das auch. Dein erst beschriebener Fall kam ja schon zweimal bei der EQE dran, in denen zwei Erfindungsgegenstände aus einem Dokument herangezogen werden mussten (erf. Tätigkeit).

Mein skizzierter Fall aber, könnte ich mir gerade als Ergänzungsdokument vorstellen.

LG
Alex
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
@andi v: Der von Dir geschilderte Fall wird in der EEP so behandelt als wenn zwei Dokumente vorhanden sind, also kennzeichnet man das von vornherein am besten mit A4/1.Alt. und A4/2.Alt. o.ä. Das hat aber mit der obigen Diskussion nichts zu tun.
 

Andi V

Vielschreiber
Das stimmt natürlich. Der letzte Beitrag von Alex hat mir das klar gemacht, dass er die Frage so verstanden haben wollte.

Oben war es allerdings nicht so formuliert, daher meine Anmerkung ("beim C-Teil ist es ja strengstens untersagt ein Dokument für Neuheit und als Ausgangsdokument für einen Angriff aus erfinderischer Tätigkeit zu verwenden").
 
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