Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
beim C-Teil ist es ja strengstens untersagt ein Dokument für Neuheit und als Ausgangsdokument für einen Angriff aus erfinderischer Tätigkeit zu verwenden.
Wie sieht es aber im folgenden Fall aus. Beispiel
A4 offenbart alle Merkmale eines Anspruchs --> mangelnde Neuheit
aber A2 ist nächstliegender Stand der Technik (gleiche Aufgabe)
kann ich A2 mit A4 kombinieren? (nicht A4 mit A2 --> unzulässig)?
Wenn dies möglich ist, in welcher Klausur war das gefordert?
Bin mal gespannt.
LG
Alex
beim C-Teil ist es ja strengstens untersagt ein Dokument für Neuheit und als Ausgangsdokument für einen Angriff aus erfinderischer Tätigkeit zu verwenden.
Wie sieht es aber im folgenden Fall aus. Beispiel
A4 offenbart alle Merkmale eines Anspruchs --> mangelnde Neuheit
aber A2 ist nächstliegender Stand der Technik (gleiche Aufgabe)
kann ich A2 mit A4 kombinieren? (nicht A4 mit A2 --> unzulässig)?
Wenn dies möglich ist, in welcher Klausur war das gefordert?
Bin mal gespannt.
LG
Alex