Kandidatenschwemme?

ander

*** KT-HERO ***
sichwundernder schrieb:
Geht es hier um die Kandidatenschwämme (aka Großkanzleien ;) ) oder um die grausamen Patenteroberer? ;)
die wissen halt nicht, dass RA vor EPA vertretungsberechtigt sind

i.ü. is horak fachanwalt f. gew. rechtsschutz, das heißt noch lange nicht, dass er sich in den einzelnen Verfahren auskennt, so dass es schon mal vorkommen kann eine PCT für 3000€ bis zur patenterteilung anzubieten
 

Horst

*** KT-HERO ***
Nach Aussage der Patentanwaltskammer kann man da nichts machen.
Ist "Patentanwalt" nicht eine eingetragene Kollektivmarke der Kammer?
Ist seit BGH-Impuls das Verwenden einer Marke als Metatag nicht eine Markenverletzung?
 
D

Dr. No

Guest
Ist seit BGH-Impuls das Verwenden einer Marke als Metatag nicht eine Markenverletzung?
Wenn ich die "Impuls-Entscheidung" richtig im Kopf habe ist es so, ja.

Falls Deine Annahme

Ist "Patentanwalt" nicht eine eingetragene Kollektivmarke der Kammer?
stimmt, spräche für mich somit einiges für eine Markenverletzung.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Waren eigentlich rhetorische Fragen. Man sollte tatsächlich ein Satzzeichen für Ironie einführen, ich stolpere in diesem Forum auch ständig drüber.

Habe mir die Marke "Patentanwalt" mal im DPInfo angesehen. Da ist ein Widerspruch anhängig! Weiß jemand zufällig, wer den eingereicht hat und vor allem, aus welcher Marke? In Frage kommen nur patentanwalt.eu und Patentanwalt Dipl.-Ing. Soundso, wobei die Inhaber beider Marken Patentanwälte sind. Wer macht denn sowas?

Kein Wunder, daß für Patenteroberer überhaupt ein Bein auf den Boden zu kriegen ist. Solange man sich selbst zerfleischt, bleibt eben wenig Zeit, gegen Verletzer vorzugehen.
 

ander

*** KT-HERO ***
Horst schrieb:
Habe mir die Marke "Patentanwalt" mal im DPInfo angesehen. Da ist ein Widerspruch anhängig! Weiß jemand zufällig, wer den eingereicht hat und vor allem, aus welcher Marke? In Frage kommen nur patentanwalt.eu und Patentanwalt Dipl.-Ing. Soundso, wobei die Inhaber beider Marken Patentanwälte sind. Wer macht denn sowas?
bei patentanwalt.eu meine ich, dass keine verwechslungsgefahr besteht, zumal der begriff patentanwalt in der in der bildmarke eh fast nicht erkennbar ist.
bei den anderen sehe ich das genau so. M.e. wird der Widerspruch nicht fruchten (keine Früchte tragen)

Ander
 

ander

*** KT-HERO ***
Eigentlich ergeben sich Folgen des unberechtigten Führens einer geschützten Berufsbezeichnung aus dem StGB §132a (1) Nr. 2 10. Alt.


§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
  • inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
  • die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
  • die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
  • inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.



Ich denke, dass auch die Benutzung in Metatags hier drunter fällt.
§4 Nr. 11 UWG i.V.m. §132a (2) Nr. 2 StGB.

Was meint ihr dazu?


Ander
 

Horst

*** KT-HERO ***
Sind denn Rechtsanwaltkanzleien bzw. Patentanwaltskanzleien überhaupt Geschäftsbetriebe und befinden sich in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG?
 

ander

*** KT-HERO ***
ich meine schon, vgl. §2 UWG

auf jeden fall ist §4 Nr. 11 auf RA und PAs im zusammenhang mit den Standesregeln für PA/RA anwendbar.

in userem fall bentuzt ein RA die bezeichnung PA zu werbezwecken.
 
P

pa3

Guest
ander schrieb:
ich meine schon, vgl. §2 UWG

auf jeden fall ist §4 Nr. 11 auf RA und PAs im zusammenhang mit den Standesregeln für PA/RA anwendbar.

in userem fall bentuzt ein RA die bezeichnung PA zu werbezwecken.
Und nicht nur das.

Unter

http://www.patent-filer.com/index.html

nennen sich RA Horak und seine RA-Kollegen

"The Patent Attorneys"

Unglaublich !!!

Hierdurch wird auch verständlich, warum RA Horak offensichtlich auch gerade ausländische Mandanten hat; wie soll denn ein Chinese erkennen, dass dies kein Deutscher Patentanwalt ist ?

Die Patentanwaltskammer sollte auch "Patent Attorney" als Kollektivmarke schützen; die Benutzung sollte wohl gegeben sein, da die meisten - auch wir - Schriftsätze auch mit "Patent Attorney" unterschreiben.

Aber auch wenn dies keine Markenverletzung ist, so doch wohl zumindest ein UWG-Verstoß.
 
P

PA4

Guest
@PA3

Unterschrift mit dem Begriff "Patent Attorney"?

Das ist ja wirklich toll, ich dachte jahrelang immer, ich wäre "nur" "Patentanwalt" und "zugelassener Vertreter" (also "authorized representative"), da habe ich anscheinend irgendeine Entwicklung unserer Kammer verpaßt... Wie und wo bekommt man denn diesen schönen Titel?
 
P

ppa

Guest
Pa3 schrieb:
Und nicht nur das.

Unter

http://www.patent-filer.com/index.html

nennen sich RA Horak und seine RA-Kollegen

"The Patent Attorneys"

Unglaublich !!!

Hierdurch wird auch verständlich, warum RA Horak offensichtlich auch gerade ausländische Mandanten hat; wie soll denn ein Chinese erkennen, dass dies kein Deutscher Patentanwalt ist ?

Die Patentanwaltskammer sollte auch "Patent Attorney" als Kollektivmarke schützen; die Benutzung sollte wohl gegeben sein, da die meisten - auch wir - Schriftsätze auch mit "Patent Attorney" unterschreiben.

Aber auch wenn dies keine Markenverletzung ist, so doch wohl zumindest ein UWG-Verstoß.
Leute, nicht nur reden, sondern so etwas sofort der Patentanwaltskammer melden !

Wozu zahlen wir unsere Kammerbeiträge? Damit die PAK zentral gegen solche Kleinkriminellen vorgeht !

Und am besten auch ergänzend der zuständigen Rechtsanwaltskammer melden; die haben weniger Skrupel als unsere PAK und hauen gleich drauf. Da reicht es schon, wenn ein RA ein zu großes Kanzleischild hat.
 

ander

*** KT-HERO ***
oder

Man beachte auch: M.H (LLM.) ist ein vielbeschäftigter Mann :)

Ingenieurbüro Horak
Gartenstrasse 17
30974 Wennigsen

http://www.xbering.de

oder

ideahelp Ltd.
Gartenstrasse 17 (man beachte die Verblüffende Ähnlichkeit)
30974 Wennigsen
http://www.ideahelp.de

oder

http://www.ideahelp-graf.de (Webdesign)

oder

http://www.ideahelp-research.de (Markenrecherche, Überwachung)

oder

http://www.xbrand.de (Branding, Brands, Namensfindung)

oder

http://www.translatex.de (Übersetzungen)

oder

http://www.iprecht.de

oder

http://www.bwlh.de/

oder

http://www.diemarkenrechtler.de/

oder

http://www.diewerberechtler.de


unter http://www.xbering.de/Ingenieur/Links/links.html
sind noch links angeführt, die man nicht sieht (außer man hat Adleraugen)
als da wären:

www.diegesundheitsrechtler.de (Gesundheitsrecht Lebensmittelrecht Arzneimittelrecht anwalt Rechtsanwalt)
www.diemarkenwelt.de (markenanmeldung markenschutz markenrecht)
www.diepatentrechtler.de (patentanmeldung gerbauchsmusteranmeldung patentrecht patent anwalt)
www.diesteuerrechtler.de (steuerrecht steuerberatung beratung steuerrecht anwalt)
www.dieurheberrechtler.de (urheberrecht nutzungsrecht kunstrecht musikrecht)
www.ipde.de (ip recht ip anwalt de )
www.markenanmeldung-formular.de (markenanmeldung anwalt rechtsanwalt)
www.marke-recht.de (marke recht markenrecht)
www.onlinerechtler.de (onlinerecht internetrecht anwalt internet impressumspflicht wettbewerbsrecht datenschutzrecht)
www.marken-eroberer.de (markenschutz marke schützen anmelden markenrecherche ähnlichkeitsrecherche)
www.home.t-online.de/home/michael.horak/index.htm (anwalt deutschland german lawyer)
www.web.de/614693/ (rechtsanwalt hannover anwalt)
www.itrechtler.de (it-recht itrecht computerrecht edv-recht telekommunikationsrecht tk-recht it-/tk-recht wirtschaftsrecht anwalt)
www.wirtschaftsrechtler.com (Rechtsanwalt und Kanzlei für Wirtschaftsrecht Wirtschaftsanwalt)


das selbe muster findet sich auf den anderen seiten auch
Auszug zusätzlicher dmains:

www.markenrecherche-formular.de (Markenscan Ähnlichkeitsrecherche Markenrecherche Anwalt)
www.onlinerechtler.de (onlinerecht internetrecht anwalt internet impressumspflicht wettbewerbsrecht datenschutzrecht)
www.trademark-lawyers.de
www.trademark-agents.de
www.attorney-trademark.de
www.telefon-rechtsanwalt.de
www.diemarkenwelt.de
www.dasArbeitsrecht.de




eine menge domains gehört zu ideahelp ltd.
 
N

Nichtfrager

Guest
Sehr bemerkenswert. Was man nicht alles mit einer Homepage(bzw. dutzenden davon) vorgaukeln kann!

Für die Videokonferenzen mit Taiwan muß man dann nur noch die Tapete in der Gartenstraße 17 gegen eine Fototapete mit Skyline von Hamburg oder so austauschen - und das Geschäft fluppt richtig. ;-)
 
P

pa3

Guest
Der Trick mit den Metatags ist gut.

Wenn man bei Google irgendeinen Städtenamen, zb Aachen, zusammen mit "Patentanwalt" oder "Patentanwälte" eingibt, landet man spätestens auf der zweiten Trefferseite bei diesen Patenteroberern.

zb in der Google-Suche:

Patentanwälte Aachen

sind die gleich auf der ersten Trefferseite.

Auf ihrer Webseite sieht man dann die Metatags mit:
rechte Maustaste - Quelltext anzeigen
(das klappt zumindest beim Internet Explorer)
Dort sind praktisch alle Städte aufgeführt

Schade, wenn man seine Marke nicht verteidigt...
 
P

Primzi

Guest
PA4 schrieb:
@PA3

Wie und wo bekommt man denn diesen schönen Titel?
Du laesst sich fotografieren beim EPA in Muenchen in stat alten gruennen Auisweis (and dem stand Zugelassene Vertreter) bekomst du einen neuen roten mit dem Chip, an dem steht Patent Attorney

P
 
P

PA4

Guest
@primzi

wie hochnotpeinlich, da behalte ich doch lieber meinen alten Auweis, so lange es noch geht, außerdem ist im EPÜ geregelt, wie die Vertreter in den drei Amtssprachen heißen und da ist nicht von "Patent Attorney" die Rede.

Ich habe das "attorney client privilege" in den USA ja nicht deshalb, weil ich ein Erteilungsverfahren vor einem Amt durchziehen darf (agent, representative), sondern weil ich Patentanwalt bin und aufgrund gesetzlicher Normen Rechte und Pflichten gegenüber Mandanten habe, vor einem Gericht auftreten darf etc.

Warum also einen bewährten Titel wichtigtuerisch aufmotzen, wenn es im Ernstfall (USA, discovery) sowieso in die Hose geht? Das verstehe wer will. Aber internet heißt jetzt ja auch web 2.0..... Aber das gehört jetzt nicht hierher...
 
P

PatundPatachon

Guest
PA4 schrieb:
@primzi

wie hochnotpeinlich, da behalte ich doch lieber meinen alten Auweis, so lange es noch geht, außerdem ist im EPÜ geregelt, wie die Vertreter in den drei Amtssprachen heißen und da ist nicht von "Patent Attorney" die Rede.
Zumindest nutzt das EPA selbst diesen Titel: dort heisst es an diversen Stellen, dass der Titel, den die zugelassenen Vertreter (auf englisch übrigens nicht "authorized", sondern "professional representative") führen, "European Patent Attorney" ist. (z.B. hier http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/pat_attorney/e/2_e.htm)

Und hier http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/300/390/
gibt es beim epi noch eine Liste des offiziellen Titels "European Patent Attorney" übersetzt in alle möglichen Sprachen.
 
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