Hallo zusammen,
ich bin derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Elektrotechnik) angestellt und tendiere sehr dazu, mich danach um eine Patentanwaltsausbildung zu bemühen.
Ein gewisser Sorgenpunkt ist dabei die konstant steigende Anzahl von Patentanwälten in Deutschland.
Ich verfolge dieses Forum heimlich schon seit Ende meiner Masterarbeit und habe des Öfteren den Term "Kandidatenschwemme" gelesen. Ich weiß, dass die Übernahme in eine Kanzlei nach der Übernahme eher selten ist, aber als Außenstehender fällt es mir schwer einzuschätzen, wie derzeit die Chancen als neuer Kandidat/Anwalt stehen eine gute Stelle zu finden, bzw. ob man einfach nur auf einen überfüllten Markt geworfen wird.
Sind das realistische Sorgen oder bin ich etwas übervorsichtig?
Zusätzlich, wenn ich hier eh schon am Posten bin:
Man braucht ja für den Ausbildungsbeginn ein "Zulassungsgesuch an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts" (zumindest, wenn ich das alles richtig verstehe). Während es sich dabei ja um eine bloße Formalie zu handeln scheint, bin ich mir nicht ganz sicher, ob es üblich ist, sich darum eigenständig im Vorfeld zu bemühen oder ob das zum Teil vom Ausbilder geregelt wird, wenn man eine Zusage hat.
Vielen Dank im Voraus!
ich bin derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Elektrotechnik) angestellt und tendiere sehr dazu, mich danach um eine Patentanwaltsausbildung zu bemühen.
Ein gewisser Sorgenpunkt ist dabei die konstant steigende Anzahl von Patentanwälten in Deutschland.
Ich verfolge dieses Forum heimlich schon seit Ende meiner Masterarbeit und habe des Öfteren den Term "Kandidatenschwemme" gelesen. Ich weiß, dass die Übernahme in eine Kanzlei nach der Übernahme eher selten ist, aber als Außenstehender fällt es mir schwer einzuschätzen, wie derzeit die Chancen als neuer Kandidat/Anwalt stehen eine gute Stelle zu finden, bzw. ob man einfach nur auf einen überfüllten Markt geworfen wird.
Sind das realistische Sorgen oder bin ich etwas übervorsichtig?
Zusätzlich, wenn ich hier eh schon am Posten bin:
Man braucht ja für den Ausbildungsbeginn ein "Zulassungsgesuch an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts" (zumindest, wenn ich das alles richtig verstehe). Während es sich dabei ja um eine bloße Formalie zu handeln scheint, bin ich mir nicht ganz sicher, ob es üblich ist, sich darum eigenständig im Vorfeld zu bemühen oder ob das zum Teil vom Ausbilder geregelt wird, wenn man eine Zusage hat.
Vielen Dank im Voraus!