Jura-Studium anfangen vor Ausbildungsbeginn?

Paten_t_onkel

Schreiber
Nehmen wir an, man erfüllt die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Patentnanwalt (technisches Studium, etc). Man hat vor, später das Hagen-Studium zu durchlaufen.

Bringt es etwas, wenn man sich aus Interesse schon vor der Ausbildung in Jura einschreibt, bspw. in einen Bachelor of Arts oder Bachelor of Law?

Man könnte schon Studienleistungen erbringen, aber laut Hagener Prüfungsordnung werden außercurriculare Studienleistungen nicht anerkannt. Trotzdem vielleicht gut für den Lebenslauf.

Andere Frage: Könnte es eventuell schaden, wenn man ein Studium der Rechtswissenschaften aus Interesse angefangen hat und dann bei Beginn des Hagen Studiums abbricht?

Interessant ist auch die Frage, ob man beides parallel laufen lassen darf?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo s6cnwink,

wenn Du alle Voraussetzungen für das Beginnen einer Patentanwaltsausbildung bereits erfüllst und diese auch machen möchtest, solltest Du das auch tun.

Es bringt nichts, den Ausbildungsbeginn zu verschieben und vorher Jura oder etwas anderes zu studieren oder mit einem Zweitstudium anzufangen. Abgesehen natürlich davon, noch ein paar Semester fröhliches Studieren einzuschieben. Das hat zweifellos auch seinen Charme.

Für den Lebenslauf ist das eher nachteilig. Ein Mitarbeiter einer Personalabteilung erkennt die Absicht. Ein möglicherweise abgebrochenes Studium lässt außerdem auf Misserfolg in diesem Studium oder alternativ auf Fehlplanung des Studiengangs schließen. Das dürfte heute bis zu einem bestimmten Punkt toleriert werden, aber von Vorteil ist das nicht. In einem anderen Thread dieses Forums ist das mit der Userin Tamina vor wenigen Jahren mal ausführlich diskutiert worden, einfach mal suchen.

Und nein, man kann nicht beides parallel laufen lassen. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist gerade im vergangenen Jahr im Blatt für Patent-, Muster und Zeichenwesen veröffentlicht worden, ist auch in einem anderen Thread näher genannt.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Paten_t_onkel

Schreiber
Vielen Dank für die Antwort, das hilft schon einmal!

In diesem Fall soll der Ausbildungsbeginn nicht aus Faulheit verschoben oder verzögert werden, sondern das naturwissenschaftliche Studium bzw Promotion muss noch abgeschlossen werden. Wenn das nun noch ein Jahr dauern würde und man Zeit dafür hätte, so war meine Idee, dass man schon Jura Klausuren parallel schreiben könnte.

Angerechnet wird das später wahrscheinlich nicht, aber Wissen schadet nicht.
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Angerechnet wird das später wahrscheinlich nicht, aber Wissen schadet nicht.

Zur Anrechenbarkeit kann ich leider nicht beitragen, da könnte man evtl. einfach mal bei den zuständigen Menschen in Hagen nachfragen (Hofmeister)..

Aber wie du selbst sagst: Wissen schadet nicht.. Es kann dir die Kandidatenzeit sicherlich dahingehend vereinfachen, dass du dich mehr auf andere Sache konzentrieren kannst, wenn du schon Jura-Grundkenntnisse mitbringst
 

kronion

GOLD - Mitglied
Angerechnet wird das später wahrscheinlich nicht, aber Wissen schadet nicht.

Doch, Du kannst auf dem Weg das Hagenstudium ersetzen (§ 32 PatAnwAPrV):

"(1) Das Studium im allgemeinen Recht nach § 7 Absatz 3 der Patentanwaltsordnung erfolgt durch das Absolvieren
1. eines an einer Universität für die Ausbildung zum Patentanwalt oder Patentassessor besonders eingerichteten Studiengangs oder
2. eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität, das mit der ersten Prüfung nach § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes oder dem Bachelor of Laws abschließt."

Es gibt durchaus Kollegen, die auch Jura studiert haben oder sogar während der Ausbildungszeit in der Kanzlei Jura studieren, dann Referendariat machen (das geht nicht parallel zum Amtsjahr!) und schließlich Rechts- und Patentanwalt sind. Sicher etwas stressig, aber theoretisch möglich, zumal wenn es Dir nur auf die RA-Zulassung ankommt und Du auf eine tolle Note ("Staatsnote" etc.) verzichten kannst.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Meiner Meinung nach lohnt sich ein juristisches Studium nur, wenn man es erfolgreich zu Ende bringt. Dann hast du ein ganz anderes Verständnis für die Materie, sodass du das Hagen-Studium zu Recht nicht zusätzlich absolvieren musst. Nachteil ist allerdings, dass es dich viel Zeit kostet und du viel "Ballast" absolvieren musst, den du als PA nicht brauchst, z.B. Stafrecht, Familienrecht...

Aber ein juristisches Studium zur Überbrückung anfangen und dann wegen Hagen abbrechen halte ich nicht für sinnvoll. Der Zugewinn wäre überschaubar, du müsstest Hagen dennoch absolvieren und der Abbruch würde, wie hier schon geschrieben wurde, eher Fragen aufwerfen.
 

PriorArtDefense

SILBER - Mitglied
Hallo s6cnwink,

1. Auf der Webseite des Kurt-Haertel-Instituts für geistiges Eigentum, das den Studiengang „Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte“ an der Fernuniversität Hagen verwaltet, findet sich schon seit Jahren der Hinweis, es sei nicht möglich, Studienleistungen anrechnen zu lassen, die außerhalb dieses Studiengangs erbracht worden sind.

2. Die neue Prüfungsordnung aus dem Jahr 2018 spricht in ihrem § 7 eine andere Sprache:

"Für die Anerkennung von außerhalb des Weiterbildungsstudiums erbrachten Prüfungsleistungen gelten die Regelungen des § 63a HG. Zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der zuständige Prüfungsausschuss. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen. Entscheidungen über Anerkennungsanträge werden i.d.R. innerhalb von acht Wochen getroffen."

3. Das OVG Münster hat in einem Urteil vom 16.12.2015 - 14 A 1263/14 (BeckRS 2016, 40009, Rn. 25) ausgeführt:

"Allerdings trifft die Auffassung der Beklagten (der Fernuniversität), dass sie befugt sei, bestimmte Prüfungsleistungen grundsätzlich von der Anerkennung auszuschließen oder die Anerkennung auf eine Höchstzahl anzuerkennender Prüfungsleistungen zu beschränken, nicht zu. [...] Das Gesetz (nämlich § 63ff. HG-NRW) stellt die Anerkennung von Prüfungsleistungen weder in das Ermessen der Hochschule, noch gewährt es einen satzungsrechtlichen Ausgestaltungsspielraum für das Ob der Anerkennung („werden auf Antrag anerkannt“).

4. Im Ergebnis kannst du also in Zukunft sehr wohl Prüfungsleistungen in Hagen anrechnen lassen, solange die erforderliche "Gleichwertigkeit" gegeben ist.

5. Ich würde einen Anruf empfehlen. Womöglich kannst du ja das Bachelorstudium in Hagen aufnehmen und dann zu Beginn der Kandidatenausbildung "switchen".


Viel Erfolg.
 
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