Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
inzwischen hat freundlicherweise der Redakteur all die leeren Threads zum vorliegenden Thema gelöscht, die aufgrund der gestrigen Serverprobleme entstanden sind. Daher nochmal neu meine Frage zu der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts.
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Zwar war ich schon als Gast oder Kandidat in der einen oder anderen Verhandlung, ist aber wohl auch schon ein paar Jahre her. Nun soll ich also zum ersten Mal in eine Verhandlung vor dem Beschwerdesenat entsandt werden, und würde mich hierzu über ein paar Insidertipps natürlich freuen.
Zunächst mal die Formalien wie Begrüßung und Anrede: gibt es etablierte Standards, dass man einen Satz möglichst mit "Herr Vorsitzender" oder "Herr Beisitzer" beginnen sollte? Die Toga ist ja offenbar obligatorisch - wie sieht es mit Krawatte aus: Farbe weiß(?), oder egal?
Bei den Anträgen: müssen die in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen eine "erteilungsfähige" Reinschrift darstellen, oder kann eine Reinschrift beispielsweise der überarbeiteten Beschreibung noch ein paar Tage nach der mündlichen Verhandlung eingereicht werden?
Und sollte man bei den Anträgen immer förmlich sagen "die Patentinhaberin beantragt bla bla bla...", oder kann ich auch einfach äußern "in diesem Fall beantrage ich, die Patentansprüche wie folgt zu ändern bla bla bla..."
Wird der Senat zuerst seine vorläufige Ansicht nach Lage der Akten äußern und mich zur Stellungnahme auffordern, oder wird zuerst der Vertreter aufgefordert, seinen Antrag zu stellen?
Und wenn am Schluss verkündet wird, dass mein Patent keinen Bestand hat, sage ich dann Schönen Dank auch, oder raffe ich einfach meine Unterlagen zusammen und stolpere von dannen...?
Über Antworten, Anekdoten aus der mündlichen Verhandlung und 'Verhaltensrichtlinien' würde ich mich freuen,
Grüße Kurt.
inzwischen hat freundlicherweise der Redakteur all die leeren Threads zum vorliegenden Thema gelöscht, die aufgrund der gestrigen Serverprobleme entstanden sind. Daher nochmal neu meine Frage zu der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts.
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Zwar war ich schon als Gast oder Kandidat in der einen oder anderen Verhandlung, ist aber wohl auch schon ein paar Jahre her. Nun soll ich also zum ersten Mal in eine Verhandlung vor dem Beschwerdesenat entsandt werden, und würde mich hierzu über ein paar Insidertipps natürlich freuen.
Zunächst mal die Formalien wie Begrüßung und Anrede: gibt es etablierte Standards, dass man einen Satz möglichst mit "Herr Vorsitzender" oder "Herr Beisitzer" beginnen sollte? Die Toga ist ja offenbar obligatorisch - wie sieht es mit Krawatte aus: Farbe weiß(?), oder egal?
Bei den Anträgen: müssen die in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen eine "erteilungsfähige" Reinschrift darstellen, oder kann eine Reinschrift beispielsweise der überarbeiteten Beschreibung noch ein paar Tage nach der mündlichen Verhandlung eingereicht werden?
Und sollte man bei den Anträgen immer förmlich sagen "die Patentinhaberin beantragt bla bla bla...", oder kann ich auch einfach äußern "in diesem Fall beantrage ich, die Patentansprüche wie folgt zu ändern bla bla bla..."
Wird der Senat zuerst seine vorläufige Ansicht nach Lage der Akten äußern und mich zur Stellungnahme auffordern, oder wird zuerst der Vertreter aufgefordert, seinen Antrag zu stellen?
Und wenn am Schluss verkündet wird, dass mein Patent keinen Bestand hat, sage ich dann Schönen Dank auch, oder raffe ich einfach meine Unterlagen zusammen und stolpere von dannen...?
Über Antworten, Anekdoten aus der mündlichen Verhandlung und 'Verhaltensrichtlinien' würde ich mich freuen,
Grüße Kurt.