Investor -> öffentlich?

Progressive

SILBER - Mitglied
Hallo,

wenn ich es recht verstehe, kann nur patentiert werden, was nicht dem Stand der Technik entspricht. Veröffentlicht man etwas oder zeigt es auf Ausstellungen, wurde es somit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und markiert wieder den Stand der Technik. Ist das so richtig?

Wie ist das denn, wenn ein Erfinder auf Investorensuche ist, um Unterstützung von Patent bis Genehmigungen usw. zu erhalten?

Viele Grüße
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Wenn man mit der Erfindung bei Investoren hausieren geht ist das genauso. Öffentlich ist die Erfindung wenn die Möglichkeit der unbegrenzten Kenntnisnahme der fertigen Lehre für Dritte besteht.
Wenn das unbedingt sein muss sollte man sich vorher eine Geheimhaltungsverpflichtung unterschreiben lassen. Allerdings ist man auch damit nicht auf der sicheren Seite. Wenn ein Investor die Erfindung dennoch ausplaudert hat man zwar ggf. einen Anspruch auf Schadenersatz, die Neuheit ist dennoch dahin. Möglicherwiese kann man sich dann über § 3 V S1 Nr. 1 PatG retten, aber der Nachweis eines "offensichtlichen Missbrauchs" könnte schwierig werden. Am besten also erst mit einem Anmeldetag auf Investorensuche gehen.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
"Am besten also erst mit einem Anmeldetag auf Investorensuche gehen."

Und vorher einen (kostenpflichtigen) Patentanwalt aufsuchen. Diese leben von Beratung
und haften dafür, über Berufshaftpflichtung und Privatvermögen.

Aus der eigenen Beratungspraxis:
Wenn der Investor im Rahmen der Konsultation seines Patentanwalts feststellt, dass
ein möglicherweise zu finanzierender Erfinder eine eigene Patentanmeldung ohne
fachliche Beratung selbst verzapft und daher versaubeutelt hat, dann ist die Finanzierung
mal ganz schnell gestrichen.

Eine kurze kostenlose Erstberatung durch freiwillig zeitopfernde Patentanwälte
gibt es im Rahmen der in größeren Städten regelmäßig durchgeführten Erfinderberatungen:

https://www.patentanwalt.de/de/kammer/erfinderberatung.html

Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung: theoretisch eine Lösung; praktisch aber ein weiches Schwert.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Ja, wenn der Umfang der Berufshaftpflichtversicherung ausgereizt ist, oder
diese nicht leisten muss, dann kommt das Privatvermögen dran. Solche Fälle
gibt es tatsächlich - zum Glück nur sehr selten.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Von der "teoretischen" Reihenfolge (Erfinderische Idee - Patentanmeldung - Produktentwicklung - Inversorensuche) würde ich eher abraten. Der Versuch, vorab ein völlig neues Produkt als Ganzes zu schützen, klappt meist nicht.

Ausgangspunkt sollte eine Idee für ein maktfähigen Produkts sein, für das man, falls erforderlich, einen Investor findet. Danach wird das Produkt entwickelt, und im Rahmen dieser Entwicklung gilt es, mit Hilfe der Kreativität der Mitarbeiter technische Probleme zu lösen. Mit diese Lösungen geht man zum Patentanwalt und lässt recherchieren, ob da etwas Neues bei ist, das patentfähig sein könnte. Mit dem oder den so gestalteten Patent(en) wird dann das Produkt gegen Nahahmung geschützt, denn ein Konkurrent müsste ja dieselben Probleme lösen, und er muss dabei den patentierten Weg umgehen oder Lizenz nehmen. Geheimhalten braucht man nicht das Produkt, sondern nur, wie die Probleme gelöst wurden, und auch nur, bis die Lösungen beim Patentamt angemeldet werden. Das sind in der Regel nur kleine, aber wirksame Schritte. Besonders effektiv dürfte es sein, wenn der gesamte Prozess der Produktentwicklung von einem Patentanwalt begleitet werden kann.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich finde die von dir vorgeschlagene Reihenfolge ... "interessant". Insbesondere was das eingangs beschriebene Risiko der neuheitsschädlichen Veröffentlichung durch Dritte angeht.
Ich bin zwar noch Kandidat, aber nach dem was ich bisher von Mandanten so mitbekommen habe fragen Investoren eher nach einer konkreten Lösung, deren Umsetzbarkeit absehbar ist, als nach einer noch abstrakten Idee. Außerdem ist die Bereitschaft von Investoren deutlich größer, wenn sich eine Exklusivität abzeichnet, entweder durch eine Anmeldung mit Recherchebericht oder einen ersten Prüfungsbescheid.
Ein gewisses Maß an Entwicklungsarbeit muss man vor der Anmeldung schon aufbringen, da man ja einem Fachman einen konkreten Weg zur Ausführung der Erfindung beschreiben muss. Und für konstruktive Änderungen, die ganz natürlich sind, gibt es die Priorität und die Möglichkeit einer Nachanmeldung. Eine Reihenfolge könnte also lauten: Produktidee - Vorentwicklung - Anmeldung - Investorensuche + Nachentwicklung. Aber wie dem auch sei; da mag jeder seine Meinung haben. War ja auch nicht die Hauptfrage dieses Themas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben