Internetseiten vom DPMA zur Ausbildung, praktisch technisches Jahr

vanessa

Schreiber
Hat irgendjemand zufällig die Internetseite des DPMA
zur Ausbildung mit dem alten nicht mehr aktuellen STand
von vor dem 19.8.08 ausgedruckt??????

Der Link ist: http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/index.html

Hab im Juni mein Studium abgeschlossen und bin davon ausgegangen, dass meine DIplomarbeit (1 Jahr lang) als
praktisch technische Tätigkeit angerechnet wird!
So stand das auch immer im Internet vom DPMA!
Leider total veraltet und seit Monaten nicht mehr aktualisiert!

Gibt es noch jemanden, der grad auf seine Bestätigung des prakt techn Jahres wartet und vom Amt in der Warteschleife gehalten wird?
 

grond

*** KT-HERO ***
vanessa schrieb:
Hab im Juni mein Studium abgeschlossen und bin davon ausgegangen, dass meine DIplomarbeit (1 Jahr lang) als
praktisch technische Tätigkeit angerechnet wird!
Meines Wissens war es schon immer so, dass jegliche praktisch-technischen Tätigkeiten, die Teil des Studiums bildeten, nicht für das Erfordernis des praktisch-technischen Jahres anerkannt werden.
 

Pat_Kandidat

SILBER - Mitglied
Diplomarbeiten sind schon immer explizit ausgeschlossen gewesen.
Habe interessehalber nochmal in meinen Unterlagen geschaut und einen Ausdruck der DPMA Homepage vom 04.12.2005 gefunden. "... von der Anrechnung ausgenommen sind ferner Diplomarbeiten sowie an der Uni abgeleistete Praktika."
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Ich hatte diesbezüglich längere Diskussionen mit der zuständigen Stelle.

Diplomarbeiten werden anerkannt, wenn sie nicht an der Universität, sondern z.B. bei einem Industriepartner geleistet wurden.

Praktika an der Uni werden anerkannt, wenn es sich um freiwillige Praktika handelt, die Industriepraktika gleichzusetzen sind.

Es ist aber z.B. ohne weiteres möglich, jegliche praktisch technische Arbeit, sogar Ferienjobs während der Schulzeit anerkannt zu bekommen. Ein fachlicher Bezug ist nicht nötig.

Die Aussagen gelten aber für den Stand vor ca. 1,5 Jahren. Seitdem habe ich mich nicht damit beschäftigt.

schöne Grüße
Kandidat0815
 
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Fragender

GOLD - Mitglied
Und aus meiner Position als Erfinder in der Industrie kann ich nur sagen: Man merkt meist sehr schnell ob der PA technisches Verständnis hat. Nur mit dem abgeschlossenen Studium und ohne relevante Berufserfahrung besteht schon eine gewisse Wahrschienlichkeit, dass die Erfinder nicht allzu glücklich werden.

Aber das ist nur meine Meinung...
 

Kandidat0815

Vielschreiber
Der PA hat in seinem Berufsalltag typischerweise mit sehr unterschiedlichen Fachbereichen zu tun. Auch ein durch Berufserfahrung in einem einzelnen Fachbereich erworbenes tieferes Verständnis hilft bei anderen Fachbereichen nach meiner Erfahrung wenig bis garnicht.

Das mag bei sehr spezialisierten Kanzleien oder Abteilungen großer Kanzleien anders sein.

Ich stimme aber insoweit überein, dass die Anfordung zur Zulassung zur Ausbildung nicht wirklich sinnvoll ist. Eine Anerkennung von an der Uni angefertigten Diplomarbeiten und Praktika halte ich für wesentlich sinnvoller als die Anerkennung von Ferienjobs aus der Schulzeit.

Schöne Grüße
Kandidat0815
 

grond

*** KT-HERO ***
Kandidat0815 schrieb:
Ich stimme aber insoweit überein, dass die Anfordung zur Zulassung zur Ausbildung nicht wirklich sinnvoll ist. Eine Anerkennung von an der Uni angefertigten Diplomarbeiten und Praktika halte ich für wesentlich sinnvoller als die Anerkennung von Ferienjobs aus der Schulzeit.
Sinnvoller schon, aber sinnvoll genug? Ich fände eine Beschränkung auf nach dem für die Ausbildung qualifizierenden Hochschulabschluss geleistete Arbeiten am sinnvollsten. Da ist die Chance am höchsten, dass es sich um für die technische Seite der später zu leistenden Patentanwaltsarbeit sinnvolle Tätigkeiten gehandelt hat.
 
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