Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
kurz folgender Sachverhalt: Ich kann ja beispielsweise ein deutsches Gebrauchsmuster anmelden, wobei ich in den Genuss der Neuheitsschonfrist komme.
Mit anderen Worten kann ich mein Produkt beispielsweise heute auf einer Messe ausstellen, aber erst in 2 Monaten zu diesem Produkt ein Gebrauchsmuster anmelden.
Was passiert nun aber, wenn ich daraufhin die innere Priorität in Anspruch nehmen und eine Patentanmeldung auf die Priorität des Gebrauchsmuster stützen will?
Mein Gefühl sagt mir ja: "Pech gehabt" - die Ausstellung auf der Messe ist natürlich neuheitsschädlich für die Patentanmeldung, nur das Gebrauchsmuster ist gültig.
Stimmt's, und falls ja, wo steht's [im Gesetz ja offenbar nicht]?
Danke schonmal für eure Tipps,
Marc.
kurz folgender Sachverhalt: Ich kann ja beispielsweise ein deutsches Gebrauchsmuster anmelden, wobei ich in den Genuss der Neuheitsschonfrist komme.
Mit anderen Worten kann ich mein Produkt beispielsweise heute auf einer Messe ausstellen, aber erst in 2 Monaten zu diesem Produkt ein Gebrauchsmuster anmelden.
Was passiert nun aber, wenn ich daraufhin die innere Priorität in Anspruch nehmen und eine Patentanmeldung auf die Priorität des Gebrauchsmuster stützen will?
Mein Gefühl sagt mir ja: "Pech gehabt" - die Ausstellung auf der Messe ist natürlich neuheitsschädlich für die Patentanmeldung, nur das Gebrauchsmuster ist gültig.
Stimmt's, und falls ja, wo steht's [im Gesetz ja offenbar nicht]?
Danke schonmal für eure Tipps,
Marc.