Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
macht es eigentlich auch bei Anmeldungsverfahren vor dem DPMA oder EPA Sinn, das aus USA bekannte Prinzip der "Incorporation by reference" anzuwenden -- bzw. ist es hier überhaupt zulässig?
Sprich, ich habe eine frühere und eine spätere Patentanmeldung, wobei die spätere Patentanmeldung auf die frühere Patentanmeldung aufbaut, bzw. starken technisch-inhaltlichen Bezug zur früheren Patentanmeldung hat.
Spricht also irgend etwas dagegen, dass ich die frühere Patentanmeldung per "Incorporation by reference" in der späteren Patentanmeldung erwähne -- und gibt es dafür einen analogen deutschen Ausdruck, der möglichst dieselbe Rechtsfolge nach sich zieht ("Einschluss der gesamten Offenbarung der früheren Patentanmeldung in die spätere Patentanmeldung").
Danke schonmal für alle Tipps und Meinungen,
Marc.
macht es eigentlich auch bei Anmeldungsverfahren vor dem DPMA oder EPA Sinn, das aus USA bekannte Prinzip der "Incorporation by reference" anzuwenden -- bzw. ist es hier überhaupt zulässig?
Sprich, ich habe eine frühere und eine spätere Patentanmeldung, wobei die spätere Patentanmeldung auf die frühere Patentanmeldung aufbaut, bzw. starken technisch-inhaltlichen Bezug zur früheren Patentanmeldung hat.
Spricht also irgend etwas dagegen, dass ich die frühere Patentanmeldung per "Incorporation by reference" in der späteren Patentanmeldung erwähne -- und gibt es dafür einen analogen deutschen Ausdruck, der möglichst dieselbe Rechtsfolge nach sich zieht ("Einschluss der gesamten Offenbarung der früheren Patentanmeldung in die spätere Patentanmeldung").
Danke schonmal für alle Tipps und Meinungen,
Marc.