Kratos
*** KT-HERO ***
Da ich bislang keine Hilfsanträge im Anmeldeverfahren gestellt habe, hier eine vielleicht doofe Frage:
Wenn ich im Prüfungsverfahren vor dem EPA einen Hauptantrag (mit breiter Anspruchsfassung) und einen Hilfsantrag (mit engerer Anspruchsfassung) einreiche, kann die Prüfungsabteilung dann auch dem Hilfsantrag stattgeben und die Erteilung auf Grundlage des Hilfsantrags beschließen, ohne dass mir die Beschwerdemöglichkeit gegen die Zurückweisung des Hauptantrags verloren geht? Immerhin muss ich ja gem. R71(3) mein Einverständnis mit der zu erteilenden Fassung abgeben.
Mit anderen Worten: Kann das EPA nur ganz oder gar nicht zurückweisen ?
Kratos
Wenn ich im Prüfungsverfahren vor dem EPA einen Hauptantrag (mit breiter Anspruchsfassung) und einen Hilfsantrag (mit engerer Anspruchsfassung) einreiche, kann die Prüfungsabteilung dann auch dem Hilfsantrag stattgeben und die Erteilung auf Grundlage des Hilfsantrags beschließen, ohne dass mir die Beschwerdemöglichkeit gegen die Zurückweisung des Hauptantrags verloren geht? Immerhin muss ich ja gem. R71(3) mein Einverständnis mit der zu erteilenden Fassung abgeben.
Mit anderen Worten: Kann das EPA nur ganz oder gar nicht zurückweisen ?
Kratos