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Lonesome_Candidate
Guest
Möchte mal meine Lösung zum zweiten Teil der Einsendeaufgabe zur Diskussion stellen. Gebe gerne zu, dass ich damit nicht gut zurecht gekommen bin. Hat jemand nen Verbesserungsvorschlag?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass bestandene Einsendeaufgaben nicht reklamiert werden können. Eine Rechtsgrundlage finde ich gerade nicht, in der Prüfungsordnung steht diese Aussage nur für die Klausuren und die Mündliche. Kann es sein, dass so ein Hinweis auf den Titelblättern zu den Aufgaben steht?Pat-Ente schrieb:Fraglich ist jedoch, ob es sich wegen ein paar Punkten bei einer bestandenen Aufgabe zu feilschen lohnt ...
Du hast recht, bestandene Einsendeaufgaben werden nicht nachkorrigiert. Das steht so in der Vorbemerkung zur BGB-Kurseinheit 1. Reklamieren kann man natürlich trotzdem ;-)Faxanmelder schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher, dass bestandene Einsendeaufgaben nicht reklamiert werden können. Eine Rechtsgrundlage finde ich gerade nicht, in der Prüfungsordnung steht diese Aussage nur für die Klausuren und die Mündliche. Kann es sein, dass so ein Hinweis auf den Titelblättern zu den Aufgaben steht?
Es ist ja auch schon einigen Mitkandidaten aufgefallen, dass die Musterlösungen durchaus Mängel oder sogar Fehler aufweisen können - insbesondere würden sie in einigen Fällen die Anforderungen macher Korrektor(inn)en nicht voll erfüllen. 100 Punkte würde, nach den Korrekturanmerkungen zu schließen, vermutlich kaum eine Musterlösung erzielen ... aber ich denke, was die Korrektur betrifft ist ein wenig zu streng dem Ausbildungsziel dienlicher als zu lax.Faxanmelder schrieb:So ein Erlebnis hatte ich übrigens auch mit der HGB-Aufgabe. [...]