Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
zum Wochenende mal wieder etwas Umfangreiches...
Funktionelle Merkmale sind ja (mit Einschränkungen) zulässig, aber dürfen auch alle (wesentlichen) Merkmale des Hauptanspruchs funktioneller Art sein?
Falls ja, wie neu (und erfinderisch) müssen die funktionellen Merkmale dann sein?
Falls nein, bzw. falls sie nicht erfinderisch (genug) wären, wären sie dann zumindest geeignet, eine gemeinsame erfinderische Idee zu begründen?
Es wäre natürlich generell wünschenswert, keine strukturellen Einschränkungen des Schutzbereiches zu haben, aber besonders interessant ist es m.E. dann, wenn es verschiedene Realisierungsmöglichkeiten gibt, die gemeinsam in einem Patent geschützt werden sollen.
Angenommen, der Mandant hat mehrere Lösungen für die gleiche Aufgabe gefunden, wobei die Aufgabe zwar im Stand der Technik evtl. als nahe liegend angesehen werden kann, aber bisher noch nicht gelöst worden war.
Kann man nun, da der Mandant entsprechende Lösungsmöglichkeiten beschreibt, den Anspruch nur mit entsprechenden funktionellen Merkmalen formulieren?
Nehmen wir an, die grundsätzliche Aufgabe sei es, einen Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umzuwandeln.
Sowohl Schmelz- als auch Siedetemperatur des Stoffes seien druckabhängig.
Im Stand der Technik ist hierzu beschrieben, den Stoff auf eine bestimmte Temperatur aufzuheizen, die über der Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Druck liegt.
Infolgedessen wird beim niedrigsten vorkommenden Druck viermal so viel Energie aufgewendet, wie dort eigentlich erforderlich wäre.
Daraufhin beschreibt eine im Stand der Technik ebenfalls offenbarte Beschreibung, den Stoff um eine bestimmte Temperaturdifferenz aufzuheizen, die so hoch gewählt wird, wie der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck ist. Somit wird erreicht, dass auch beim höchsten vorkommenden Druck der gasförmige Zustand erreicht wird.
Hierbei wird beim niedrigsten vorkommenden Druck "nur" dreimal so viel Energie aufgewendet, wie erforderlich wäre.
Um weitere Energie einzusparen stellt die Erfindung des Mandanten nun zwei Lösungen bereit, wie der Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umgewandelt werden kann, wobei die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck gewählt werden kann.
Lösung 1 ist die Bestrahlung des Stoffes mit UV Licht.
Lösung 2 ist die, den Stoff einem elektrischen Feld aussetzen.
Wäre hier folgender Anspruchssatz voraussichtlich erteilbar?
1. Eine Methode, einen Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umzuwandeln, gekennzeichnet dadurch, dass das die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer ist, als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur des Stoffes beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck.
2. Eine Methode nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff mit UV Licht bestrahlt oder einem elektrischen Feld ausgesetzt wird.
3. Eine Methode nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff mit UV Licht bestrahlt wird.
4. Eine Methode nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff einem elektrischen Feld ausgesetzt wird.
Ich gehe davon aus, dass zumindest die Ansprüche 3 und 4 jeweils für sich (als unabhängige Ansprüche mit den entsprechenden funktionellen Merkmalen aus Anspruch 1 zusammen) ohne weiteres erteilbar wären.
Allerdings würden die beiden Ansprüche wohl als einzelne Erfindungen eingestuft werden und erstens zur Zahlung einer zweiten Recherchengebühr eingeladen und dann bezüglich eines der Ansprüche auf eine Teilung der Anmeldung verwiesen werden, was natürlich auch nicht optimal wäre.
Wäre Anspruch 1 erteilbar, könnten die anderen Ansprüche als abhängige Ansprüche ja auf keinen Fall eigene Erfindungen sein und die zweite Recherchengebühr und die Teilanmeldung wären vom Tisch.
Außerdem wären dann auch zukünftige Methoden, bei denen die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer gewählt werden kann, als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur des Stoffes beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck, vom Schutzbereich des Patents abgedeckt.
Anspruch 2 (als unabhängiger Anspruch mit den entsprechenden funktionellen Merkmalen aus Anspruch 1 zusammen) wäre zwar noch auf die beiden konkret offenbarten Lösungen beschränkt, hätte diese aber schon mal in einem Anspruch zusammengefasst.
Wäre hier, auch wenn die funktionellen Merkmale aus Anspruch 1, welche die gemeinsame Verbindung der beiden Lösungen darstellen, evtl. nicht neu und erfinderisch wären, eine gemeinsame erfinderische Idee zu bejahen, oder könnte der Anspruch an sich als uneinheitlich eingestuft werden und entsprechend zur Zahlung einer zweiten Recherchengebühr eingeladen und bezüglich eines der Ansprüche auf eine Teilung der Anmeldung verwiesen werden?
Bin schon mal gespannt auf die Diskussion.
Gruß
Gerd
zum Wochenende mal wieder etwas Umfangreiches...
Funktionelle Merkmale sind ja (mit Einschränkungen) zulässig, aber dürfen auch alle (wesentlichen) Merkmale des Hauptanspruchs funktioneller Art sein?
Falls ja, wie neu (und erfinderisch) müssen die funktionellen Merkmale dann sein?
Falls nein, bzw. falls sie nicht erfinderisch (genug) wären, wären sie dann zumindest geeignet, eine gemeinsame erfinderische Idee zu begründen?
Es wäre natürlich generell wünschenswert, keine strukturellen Einschränkungen des Schutzbereiches zu haben, aber besonders interessant ist es m.E. dann, wenn es verschiedene Realisierungsmöglichkeiten gibt, die gemeinsam in einem Patent geschützt werden sollen.
Angenommen, der Mandant hat mehrere Lösungen für die gleiche Aufgabe gefunden, wobei die Aufgabe zwar im Stand der Technik evtl. als nahe liegend angesehen werden kann, aber bisher noch nicht gelöst worden war.
Kann man nun, da der Mandant entsprechende Lösungsmöglichkeiten beschreibt, den Anspruch nur mit entsprechenden funktionellen Merkmalen formulieren?
Nehmen wir an, die grundsätzliche Aufgabe sei es, einen Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umzuwandeln.
Sowohl Schmelz- als auch Siedetemperatur des Stoffes seien druckabhängig.
Im Stand der Technik ist hierzu beschrieben, den Stoff auf eine bestimmte Temperatur aufzuheizen, die über der Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Druck liegt.
Infolgedessen wird beim niedrigsten vorkommenden Druck viermal so viel Energie aufgewendet, wie dort eigentlich erforderlich wäre.
Daraufhin beschreibt eine im Stand der Technik ebenfalls offenbarte Beschreibung, den Stoff um eine bestimmte Temperaturdifferenz aufzuheizen, die so hoch gewählt wird, wie der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck ist. Somit wird erreicht, dass auch beim höchsten vorkommenden Druck der gasförmige Zustand erreicht wird.
Hierbei wird beim niedrigsten vorkommenden Druck "nur" dreimal so viel Energie aufgewendet, wie erforderlich wäre.
Um weitere Energie einzusparen stellt die Erfindung des Mandanten nun zwei Lösungen bereit, wie der Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umgewandelt werden kann, wobei die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck gewählt werden kann.
Lösung 1 ist die Bestrahlung des Stoffes mit UV Licht.
Lösung 2 ist die, den Stoff einem elektrischen Feld aussetzen.
Wäre hier folgender Anspruchssatz voraussichtlich erteilbar?
1. Eine Methode, einen Stoff durch Aufheizen vom festen in den gasförmigen Zustand umzuwandeln, gekennzeichnet dadurch, dass das die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer ist, als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur des Stoffes beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck.
2. Eine Methode nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff mit UV Licht bestrahlt oder einem elektrischen Feld ausgesetzt wird.
3. Eine Methode nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff mit UV Licht bestrahlt wird.
4. Eine Methode nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass der Stoff einem elektrischen Feld ausgesetzt wird.
Ich gehe davon aus, dass zumindest die Ansprüche 3 und 4 jeweils für sich (als unabhängige Ansprüche mit den entsprechenden funktionellen Merkmalen aus Anspruch 1 zusammen) ohne weiteres erteilbar wären.
Allerdings würden die beiden Ansprüche wohl als einzelne Erfindungen eingestuft werden und erstens zur Zahlung einer zweiten Recherchengebühr eingeladen und dann bezüglich eines der Ansprüche auf eine Teilung der Anmeldung verwiesen werden, was natürlich auch nicht optimal wäre.
Wäre Anspruch 1 erteilbar, könnten die anderen Ansprüche als abhängige Ansprüche ja auf keinen Fall eigene Erfindungen sein und die zweite Recherchengebühr und die Teilanmeldung wären vom Tisch.
Außerdem wären dann auch zukünftige Methoden, bei denen die Temperaturdifferenz, um die der Stoff aufgeheizt werden muss, geringer gewählt werden kann, als der Abstand zwischen Schmelz- und Siedetemperatur des Stoffes beim höchsten vorkommenden Umgebungsdruck, vom Schutzbereich des Patents abgedeckt.
Anspruch 2 (als unabhängiger Anspruch mit den entsprechenden funktionellen Merkmalen aus Anspruch 1 zusammen) wäre zwar noch auf die beiden konkret offenbarten Lösungen beschränkt, hätte diese aber schon mal in einem Anspruch zusammengefasst.
Wäre hier, auch wenn die funktionellen Merkmale aus Anspruch 1, welche die gemeinsame Verbindung der beiden Lösungen darstellen, evtl. nicht neu und erfinderisch wären, eine gemeinsame erfinderische Idee zu bejahen, oder könnte der Anspruch an sich als uneinheitlich eingestuft werden und entsprechend zur Zahlung einer zweiten Recherchengebühr eingeladen und bezüglich eines der Ansprüche auf eine Teilung der Anmeldung verwiesen werden?
Bin schon mal gespannt auf die Diskussion.
Gruß
Gerd