Hi
ich sitze gerade an der ersten Einsenaufgabe mit dem Thema Krankenkasseneinkauf.
Die Frage, ob ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht verstößt schein ja insbesondere daran zu hängen, ob Krankenkassen Unternehmen i.S.d. EU Kartellrechts sind.
Meines Erachtens führt die Negation dieser Fragestellung dazu, dass das gesamte Prüfungsschema schon zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, ohne die anderen Fragestellung (Einfluss etc.) zu prüfen.
Tja, Unternehmen oder nicht?
Gruß
Elmar
ich sitze gerade an der ersten Einsenaufgabe mit dem Thema Krankenkasseneinkauf.
Die Frage, ob ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht verstößt schein ja insbesondere daran zu hängen, ob Krankenkassen Unternehmen i.S.d. EU Kartellrechts sind.
Meines Erachtens führt die Negation dieser Fragestellung dazu, dass das gesamte Prüfungsschema schon zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, ohne die anderen Fragestellung (Einfluss etc.) zu prüfen.
Tja, Unternehmen oder nicht?
Gruß
Elmar