Einsendeaufgabe Hagen EA 01 Wettbewerbsbeschränkung

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hi

ich sitze gerade an der ersten Einsenaufgabe mit dem Thema Krankenkasseneinkauf.

Die Frage, ob ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht verstößt schein ja insbesondere daran zu hängen, ob Krankenkassen Unternehmen i.S.d. EU Kartellrechts sind.

Meines Erachtens führt die Negation dieser Fragestellung dazu, dass das gesamte Prüfungsschema schon zu einem sehr sehr frühen Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, ohne die anderen Fragestellung (Einfluss etc.) zu prüfen.

Tja, Unternehmen oder nicht?

Gruß
Elmar
 

luiseriegger

SILBER - Mitglied
Ich denke schon, dass die Kassen als "Unternehmen" zu bewerten sind, da es laut Skript darum geht, ob der/die Betreffende in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig ist. Es liegt nicht der Unternehmensbegriff nach dem BGB zugrunde (§ 14 BGB, oder?!). Und da die lustigen Kassen sich in den Einkauf begeben, ist eine wirtschaftliche Tätigkeit m.E. gegeben. Sie wollen ja Material für die Krankenhäuser direkt bei den Herstellern kaufen, beteiligen sich also direkt am Markt.

Außerdem glaub ich nicht, dass die Aufgabe da schon zu Ende sein soll. ;-) Eher fraglich ist, ob das Ganze unter die Regelbeispiele des Art. 81 I EG fällt? Dann wäre die Aufgabe nämlich auch ruckzuck beendet... Glaube ich aber auch nicht. ;-)

Gruß + Erfolg
Luise
 

AachenerKreuz

GOLD - Mitglied
Ich werde selbst das zweite Studienjahr erst im Juni beginnen, weiß aber durch eine Kollegin von einer krankenkässlichen Wettbewerbs-Aufgabe, bei der ein Blick ins Sozialgesetzbuch V (!)viele Punkte brachte:

*** LINK ***

Viel Erfolg!
 

luiseriegger

SILBER - Mitglied
Jetzt ist nur noch die Frage, wie sich das deutsche Sozialgesetzbuch V auf das europäische Kartellrecht auswirkt...

Grüßle
 
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