pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
dass ein Patentanwalt für eine Fehlberatung, wie beispielsweise eine falsche Rechtsauskunft, haftet, ist klar. Nicht umsonst werden entsprechend hohe Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Wie ist das bei einem Verletzungsgutachten? Im Rahmen des Gutachtens wägt der Patentanwalt das Für und Wider vor dem Hintergrund der Rechtsprechung ab, um letztlich zu einem Ergebnis zu gelangen, dass er dem Mandanten mitteilt.
Gruß
pak
dass ein Patentanwalt für eine Fehlberatung, wie beispielsweise eine falsche Rechtsauskunft, haftet, ist klar. Nicht umsonst werden entsprechend hohe Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
Wie ist das bei einem Verletzungsgutachten? Im Rahmen des Gutachtens wägt der Patentanwalt das Für und Wider vor dem Hintergrund der Rechtsprechung ab, um letztlich zu einem Ergebnis zu gelangen, dass er dem Mandanten mitteilt.
- Handelt es sich bereits dann um eine Fehlberatung, wenn die Einschätzung des Patentanwalts im Rahmen des Gutachtens von der Einschätzung des Verletzungsrichters abweicht? Ich denke nicht. Eine Fehlberatung läge mE nur dann vor, wenn im Rahmen des Gutachtens grundlegende Aspekte/Rechtsprechungen bei der Beurteilung nicht beachtet wurden.
- Viele Mandanten wünschen ja etwas "Verbindliches", so dass der Mandant im Falle einer von dem Gutachten abweichenden Entscheidung des Verletzungsgerichts die Haftung an den Patentanwalt weitergeben kann. Läßt man sich als Patentanwalt auf eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mandanten ein (ggf. unter Erhöhung des Bearbeitungshonorars sowie der Haftpflichtversicherung in dem einzelnen Fall)? Oder sollte man davon eher die Finger lassen?
Gruß
pak