gewerbliche Anwendbarkeit

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

ich habe eine "Erfindung" vorliegen, bei der ich keine gewerbliche Anwendbarkeit erkenne. Habt ihr vielleicht eine Idee wie diese "fingierbar" ist?

Erfindung:

Verfahren zur Darstellung atomarer Strukturen auf Festkörpern

Die ist nach meiner Ansicht wissenschaftlich sensationell, aber ich kann mir keine Anwendung vorstellen.

Danke für die Anregungen
Alex
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also bei dieser Formulierung sehe ich zwei Verfahrenstypen:

  • Visualisierung wie Rasterelektronenmikroskop:Dann gibt es aber keinen Zweifel hinsichtlich der gewerblichen Anwendbarkeit.
  • Erstellung atomarer Strukturen wie z.B. ein Logo:
http://www-05.ibm.com/de/pressroom/presseinfos/2006/05/03_1.html

Nun ja, im letzteren Fall lässt sich vieles spekulieren. Die Einleitung im letzteren Fall sollte doch genügen?

Wenn es keinen der beiden Typen betrifft, dann habe ich keine Ahnung, worum es hier überhaupt geht.
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Liebe Kollegen,

ich habe eine "Erfindung" vorliegen, bei der ich keine gewerbliche Anwendbarkeit erkenne. Habt ihr vielleicht eine Idee wie diese "fingierbar" ist?
Als Dienstleistung? Es gibt nur ein paar ganz wenige Entscheidungen, bei denen eine Anmeldung wegen mangelnder gewerblicher Anwendbarkeit zurückgewiesen wurde. Ein Beispiel war z.B. ein Verwendungsanspruch auf ein Verhütungsmittel.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

es geht mehr darum, dass die Visualisierung nicht neu ist, aber nun kann auch das Material, welches angeschaut wird, erkannt werden. Daher wird es wohl eher auf ein Verfahrensanspruch hinauslaufen.

LG
Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
es geht mehr darum, dass die Visualisierung nicht neu ist, aber nun kann auch das Material, welches angeschaut wird, erkannt werden. Daher wird es wohl eher auf ein Verfahrensanspruch hinauslaufen.
Da sollte es doch mit einer Vorrichtung kein Problem geben? Und Materialprüfung ist doch zweifelsohne ein gewerbliches Gebiet.
 

toxin

BRONZE - Mitglied
Warten Sie doch erstmal, ob das patentamt mangelnde gewerbliche Anwendbarkeit rügt. Dann können Sie immer noch reagieren.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ist ein Dialyseverfahren gewerblich anwendbar? Wie könnte ein gewährbarer Anspruch lauten?

  • Entnommenens Blut
  • mittels einer Filtriereinheit
  • von schädlichen Stoffen x,y trennen
Entnahme und Zurückführen des Blutes in den Körper scheint mir kritisch zu sein.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ist das eigentlich noch eine Frage der gewerblichen Anwendbarkeit? Die Fiktion, dass ein Therapie- oder Diagnoseverfahren als nicht gewerblich anwendbar gilt, ist doch aufgegeben worden, oder nicht? Es ist meiner Ansicht nach ganz allgemein eine Frage des Ausschlusses von der Patentierbarkeit. Aber das nur am Rande ...

Ich meine, ohne das im Detail geprüft zu haben, dass man ein Verfahren zur Blutreinigung bzw. zur Entziehung von beim Stoffwechsel anfallenden Giftstoffen aus dem Blut an sich nicht beanspruchen kann, weil das eine therapeutische Behandlung des menschlichen Körpers ist. Aber eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Maschine ist grundsätzlich patentierbar.

Schau Dir doch einmal die zahlreichen Patente auf Dialyseverfahren und Dialysemaschinen an und vergleiche mal, was dort beansprucht und für gewährbar erachtet wurde. Viele Firmen, die solche Geräte produzieren, gibt es ja nicht, so dass das einfach recherchierbar sein dürfte.

Vielleicht hilft auch die neue G 1/07 weiter, auch wenn die nicht 100%-ig auf den Fall passt.
 
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