SwissPatEng
SILBER - Mitglied
Kann mir jemand sagen, welches Datum (Prioritätsdatum, Anmeldedatum...) für die Bestimmung ob eine Erfindung gewerblich anwendbar ist oder nicht relevant ist?
Da die Erteilungsverfahren ja relativ lange dauern (wir haben einige über 10jährige EP-Anmeldungen in unserem Portfolio...) kann sich doch im Prinzip die Situation ergeben, dass eine - auf dem Papier entworfene - Erfindung bei der Anmeldung noch nicht gewerblich anwendbar war, durch den technischen Fortschritt aber während des Erteilungsverfahrens gewerblich anwendbar wird.
Wer hat hierzu gute Ideen?
Da die Erteilungsverfahren ja relativ lange dauern (wir haben einige über 10jährige EP-Anmeldungen in unserem Portfolio...) kann sich doch im Prinzip die Situation ergeben, dass eine - auf dem Papier entworfene - Erfindung bei der Anmeldung noch nicht gewerblich anwendbar war, durch den technischen Fortschritt aber während des Erteilungsverfahrens gewerblich anwendbar wird.
Wer hat hierzu gute Ideen?