Gerichtsstand vereinbaren bei internationalem Vergleich

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

bei einer Markenanmeldung wird eine Vergleichsvereinbarung geschlossen, damit einerseits ein Widerspruch zurückgenommen und andererseits die Nutzung/Eintragung geduldet wird. Ich nehme standardmäßig eine Gerichtsstandsvereinbarung mit auf, wobei ich gerne hätte, dass Deutsche Gerichte zuständig sind.

In diesem Fall, eine EU-Marke, ist die Gegenseite (aus Italien) jedoch nicht mit der Gerichtsstandsvereinbarung einverstanden, regt vielmehr an, als Gerichtsstandort Spanien zu wählen, da dort ja auch das HABM ansässig ist. Nichts gegen Spanien, aber glücklich wäre ich darüber nicht ...

  • Was wäre hier am besten?
  • Die Gerichtsstandsvereinbarung herauszunehmen?
  • Wie ermittle ich das zuständige Gericht, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde (zumal ich mich hinsichtlich der Zuständigkeit bislang nur mit innerdeutschen Problemen befasst habe) ?
Danke

pak
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wenn keine Gerichtsstandvereinbarung abgeschlossen wird ergibt sich der Gerichtsstand anhand des IPRs. Das muss keine schlechte Lösung sein.
Wahrscheinlich ist es so, dass der Kläger den Beklagten nur an seinem Wohnort verklagen kann, muss aber geprüft werden.

Ich verwende dann regelmäßig einen neutarlen Gerichtsstand (Schweiz). Viel wichtiger ist aber das anwendbare Recht, da dort die eigentlichen Probleme sitzen.

Gruß
Alex
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Hier spielt sich alles in der EU ab. Also:

  • Der Gerichtsstand ergibt sich aus der EuGVVO.
  • Das anwendbare Recht ergibt sich aus der Rom I bzw. Rom II Verordnung.
Innerhalb der Schranken dieser Verordnungen können Vereinbarungen über Gerichtsstand und Vertragstatut getroffen werden.

Wenn man sich über den Gerichtsstand nicht einigen kann, werden oftmals auch Schiedsgerichtsklauseln vereinbart.

Für Gemeinschaftsmarken sind noch Art. 97 f. GMV zu beachten.
 
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Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Was spricht dagegen, Gerichtsstand nach Wahl des Beklagten entweder Italien oder DE. Ggf. Arbitration nach Wipo-Regeln mit Gerichtsstand Genf ?

Aber wirklich wichtiger ist auch m.E. das anzuwendende Recht ... wenn die Parteien sich streiten, nehm´ ich meistens Schweizer Recht...

Grüße

Ah-No Nym
 
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