pak
*** KT-HERO ***
Hallo,
bei einer Markenanmeldung wird eine Vergleichsvereinbarung geschlossen, damit einerseits ein Widerspruch zurückgenommen und andererseits die Nutzung/Eintragung geduldet wird. Ich nehme standardmäßig eine Gerichtsstandsvereinbarung mit auf, wobei ich gerne hätte, dass Deutsche Gerichte zuständig sind.
In diesem Fall, eine EU-Marke, ist die Gegenseite (aus Italien) jedoch nicht mit der Gerichtsstandsvereinbarung einverstanden, regt vielmehr an, als Gerichtsstandort Spanien zu wählen, da dort ja auch das HABM ansässig ist. Nichts gegen Spanien, aber glücklich wäre ich darüber nicht ...
pak
bei einer Markenanmeldung wird eine Vergleichsvereinbarung geschlossen, damit einerseits ein Widerspruch zurückgenommen und andererseits die Nutzung/Eintragung geduldet wird. Ich nehme standardmäßig eine Gerichtsstandsvereinbarung mit auf, wobei ich gerne hätte, dass Deutsche Gerichte zuständig sind.
In diesem Fall, eine EU-Marke, ist die Gegenseite (aus Italien) jedoch nicht mit der Gerichtsstandsvereinbarung einverstanden, regt vielmehr an, als Gerichtsstandort Spanien zu wählen, da dort ja auch das HABM ansässig ist. Nichts gegen Spanien, aber glücklich wäre ich darüber nicht ...
- Was wäre hier am besten?
- Die Gerichtsstandsvereinbarung herauszunehmen?
- Wie ermittle ich das zuständige Gericht, wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde (zumal ich mich hinsichtlich der Zuständigkeit bislang nur mit innerdeutschen Problemen befasst habe) ?
pak