Demokrator schrieb:
Zumindest theoretisch kann man sich also an seinen Europaabgeordneten oder vielleicht auch Bundestagsabgeordneten wenden oder das durch die PAK machen lassen. Ob das etwas bewirkt, ist eine ganz andere Frage. Und wenn doch, dann bleibt immer noch die Frage, ob eine Mehrheitsentscheidung der EU-Länder evtl. doch noch in eine andere Richtung zwingt.
Leider weiß ich nicht, wie die politische Entscheidungsfindung bei der Erstellung des Gesetzesentwurf zum Gemeinschaftspatent im Einzelnen abgelaufen ist.
Aber ich vermute mal, daß irgendeiner der kleineren Staaten sich bei einer Entscheidung in einer gänzlich anderen Sache quergestellt hat (sagen wir mal, bei einer Entscheidung über einen Produktionszuschuß für landwirtschaftliche Erzeugnisse).
Um ihn umzustimmen wurden ihm in "unwesentlichen Dingen" Zugeständnisse gemacht, so in der Art "na gut, dann sorgen wir dafür, daß ein Gemeinschaftspatent auch in eure Sprache übersetzt werden muß, so daß sich eure Übersetzer die Hände reiben und Patentfachleute es einfacher haben."
Da eine Zusage nun mal eine Zusage ist, wird sich meiner Meinung nach an dem Übersetzungserfordernis auch nichts mehr ändern, selbst wenn dadurch ein völlig unattraktives Schutzrecht geschaffen wird.
Schließlich glaube ich nicht, daß die EU-Vertreter im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes allzu beschlagen sind, so daß ihnen die weitreichenden Auswirkungen ihres Handelns nicht grade bewußt sind.
Manchmal empfinde ich die aktuellen Mechanismen der Gemeinschaftspolitik als extrem frustrierend!
Mein Name ist Programm ;-)