Gemeinschaftspatent

K

Kandidat

Guest
Wie seht Ihr bzw Eure Ausbilder eigentlich ein drohendes EU-weites Gemeinschaftspatent?
Zwar konnte man sich immernoch nicht darauf einigen, jedoch scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Oder irre ich da?

Natuerlich bietet so ein Gemeinschaftspatent einige Vorteile, fuer einen deutschen Patentanwalt aber auch einige Nachteile.

Ich bin gespannt auf eure Meinung darueber.
 
M

Most

Guest
Gemeinschaftspatent ... Fein !

@ Kandidat:

Vielleicht hast Du ja zunächst mal eine Meinung oder Einstellung hierzu, so daß eine Diskussion zustande kommen kann ....

Most
 
G

grond

Guest
Kandidat schrieb:
Wie seht Ihr bzw Eure Ausbilder eigentlich ein drohendes EU-weites Gemeinschaftspatent?
Neutral. Und da es für die Mandanten gut wäre und wir Interessenvertreter sind, kann man wohl nicht ernsthaft dagegen sein.


Kandidat schrieb:
Zwar konnte man sich immernoch nicht darauf einigen, jedoch scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein.
Die Zeit, die das noch dauern wird, kann leicht eine Lebensarbeitszeit überschreiten. Schon als Ingenieur musstest Du Dich darauf einstellen, dass Du während Deiner Berufslaufbahn immer wieder alles von Grund auf neu lernen musstest, das ist bei allen rechtsbezogenen Berufen genauso.


Kandidat schrieb:
Natuerlich bietet so ein Gemeinschaftspatent einige Vorteile, fuer einen deutschen Patentanwalt aber auch einige Nachteile.
Ich sag´s nochmal: Interessenvertreter, schon vergessen?

Als deutscher PA ohne den europäischen Titel bist Du doch eh nichts Ganzes, die deutsche Ausbildung ist aber insofern nützlich, als dass sie eine gute Vorbereitung auch auf europäische Inhalte ist.
 
P

PAC-man

Guest
grond schrieb:
Neutral. Und da es für die Mandanten gut wäre und wir Interessenvertreter sind, kann man wohl nicht ernsthaft dagegen sein.
Es geht hier meines Erachtens nicht um dafür/dagegen, sondern eher um sinnvoll/nicht sinnvoll.

In der Regel werden derzeit bei EPs selten alle Staaten benannt, den meisten Anmeldern reichen fünf Länder. Daran wird sich auch durch das Gemeinschaftspatent wenig ändern.

Eine Änderung könnte allenfalls dann zu erwarten sein, wenn das CP irgendwelche besonderen Vorteile bieten würde.

Das vereinheitlichte Anmeldeverfahren gibt es schon beim EP. Was ebenfalls nicht zur Attraktivität beitragen wird, sind die nach dem aktuellen Stand der Dinge ziemlich hohen Kosten - derzeit müssen für JEDE Sprache der Mitgliedsländer Übersetzungen angefertigt werden (solange die Länder nicht explizit auf dieses Erfordernis verzichten), hinzu kommen evtl. noch die Kosten für dortige Vertreter... alles in allem dürfte das CP derzeit allenfalls für eine kleine Gruppe Anmelder interessant sein.

Aber: Wozu sich darüber schon jetzt den Kopf zerbrechen, wer weiß denn schon heute, wann und in welcher Form das CP mal Wirklichkeit werden wird?

( '<
 
D

Demokrator

Guest
PAC-man schrieb:
Aber: Wozu sich darüber schon jetzt den Kopf zerbrechen, wer weiß denn schon heute, wann und in welcher Form das CP mal Wirklichkeit werden wird?
Jein. Schließlich gibt es die Möglichkeit, auf den Verlauf der Geschichte einzuwirken.

Zumindest theoretisch kann man sich also an seinen Europaabgeordneten oder vielleicht auch Bundestagsabgeordneten wenden oder das durch die PAK machen lassen. Ob das etwas bewirkt, ist eine ganz andere Frage. Und wenn doch, dann bleibt immer noch die Frage, ob eine Mehrheitsentscheidung der EU-Länder evtl. doch noch in eine andere Richtung zwingt.

Aber man hätte es dann wenigstens versucht.

Ach ja, vielleicht könnte man auch die Sache lautstark in der Welt herumtröten, so dass die öffentliche Meinung beeinflusst wird. Ist aber nicht ganz einfach, denke ich mir.
 
V

Vorurteils-man

Guest
Demokrator schrieb:
Zumindest theoretisch kann man sich also an seinen Europaabgeordneten oder vielleicht auch Bundestagsabgeordneten wenden oder das durch die PAK machen lassen. Ob das etwas bewirkt, ist eine ganz andere Frage. Und wenn doch, dann bleibt immer noch die Frage, ob eine Mehrheitsentscheidung der EU-Länder evtl. doch noch in eine andere Richtung zwingt.
Leider weiß ich nicht, wie die politische Entscheidungsfindung bei der Erstellung des Gesetzesentwurf zum Gemeinschaftspatent im Einzelnen abgelaufen ist.

Aber ich vermute mal, daß irgendeiner der kleineren Staaten sich bei einer Entscheidung in einer gänzlich anderen Sache quergestellt hat (sagen wir mal, bei einer Entscheidung über einen Produktionszuschuß für landwirtschaftliche Erzeugnisse).

Um ihn umzustimmen wurden ihm in "unwesentlichen Dingen" Zugeständnisse gemacht, so in der Art "na gut, dann sorgen wir dafür, daß ein Gemeinschaftspatent auch in eure Sprache übersetzt werden muß, so daß sich eure Übersetzer die Hände reiben und Patentfachleute es einfacher haben."

Da eine Zusage nun mal eine Zusage ist, wird sich meiner Meinung nach an dem Übersetzungserfordernis auch nichts mehr ändern, selbst wenn dadurch ein völlig unattraktives Schutzrecht geschaffen wird.

Schließlich glaube ich nicht, daß die EU-Vertreter im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes allzu beschlagen sind, so daß ihnen die weitreichenden Auswirkungen ihres Handelns nicht grade bewußt sind.

Manchmal empfinde ich die aktuellen Mechanismen der Gemeinschaftspolitik als extrem frustrierend!

Mein Name ist Programm ;-)
 
G

GAST_DELETE

Guest
Frage an alle:

Welchen Sinn hat zur Zeit der Hagenstudiengang "Europäischer gewerblicher Rechtsschutz"?

Ich dachte, es steht noch gar nicht fest, ob man den wirklich fürs Gemeinschaftspatent vor dem europäischen Patentgerichtshof braucht. Sind alle, die da jetzt schon dran teilnehmen, eigentlich nur scharf auf die drei zusätzlichen Buchstaben "LL.M." im Briefkopf?

Danke für eure Antworten.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Wenn man ehrlich ist, ist der Fisch doch schon durch. Mit dem Londoner Protokoll ist die Sache doch weitgehend überflüssig geworden. Billiger als mit Londoner Protokoll wird die Sache in den Protokoll-Staaten (die ja auch die interessanten sind) durch ein Gemeinschaftspatent nicht. Und die ganze Geschichte rund um Nichtigkeit eines Gemeinschaftspatentes wird sich nicht lösen lassen, weil jeder Vorschlag am Ende zu einem teureren Nichtigkeitsverfahren als dem deutschen führen wird, also ebenfalls keine Kostenersparnis bringt.

Fazit: Die Kosten, welche ein Gemeinschaftspatent auf Grund der Berücksichtigung von patentrechtlich weniger entwickelten Staaten mit sich bringt, würden dazu führen, dass am Ende alles teuerer und nicht billiger ist (man werfe nur mal einen Blick auf die verquasten Formulierungen zum Aufteilungsschlüssel der Jahresgebühren....). Und damit ist die Sache in meinen Augen tot.
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich denke auch, dass der Vorteil, ein zentrales Nichtigkeitsverfahren führen zu können, nicht die wohl zwangsläufig höheren Gebühren eines Gemeinschaftspatents aufwiegen können wird. Nur wenige Patente werden überhaupt Gegenstand von Nichtigkeitsverfahren, zudem will der Anmelder ja selbst ein Patent haben und aufrechterhalten und denkt weniger an die Verteidigung gegen fremde Patente. Vielleicht könnte sich hier etwas ändern, wenn Patenttrolle die unterschiedlichen EU/EP-Länder mit ihren unterschiedlichen Gesetzen und Rechtsprechungen nutzen, um einem großen Konkurrenten immer noch Steine in den Weg legen zu können, auch wenn es nur kleinere (=in kleineren EU/EP-Ländern) sind. Aber das sehe ich in nächster Zukunft noch nicht. Und eher erwarte ich dann, dass anstelle eines Gemeinschaftspatents beim EPA eine Nichtigkeitsinstanz geschaffen wird. Dann würde letztlich nur noch der flächendeckende Schutz für das gesamte EU-Gebiet fehlen, allerdings ist das eher ein Nachteil gegenüber einer flexiblen Reglung, bei der ich mir aussuchen kann, in welche Länder ich will. Zudem ist EPÜ>EU.
 

MPS

GOLD - Mitglied
grond schrieb:
Ich denke auch, dass der Vorteil, ein zentrales Nichtigkeitsverfahren führen zu können,
Das ist ja eben ein Irrtum, den viele Politiker begehen : zu meinen, ein zentrales Nichtigkeitsverfahren sei generell ein Vorteil. Das kommt nämlich darauf an, auf welcher Seite man sich befindet. Wer mit einer Vielzahl von unklar formulierten, schwachen, aber spekulativen Patenten ein Gebiet abstecken will, der hat an einem zentralen Nichtigkeitsverfahren durchaus kein Interesse, insbesondere auf technischen Gebieten, bei denen man mit einem Patent in einem oder zwei Ländern pro Kontinent den ganzen Markt blockieren kann (Luftfahrt z.B.).

Ich melde für einige Anmelder aus Übersee ganze Gruppen nationaler Patente in Frankreich an, wo sich die Prüfung auf Neuheit beschränkt, und oft gibt es daneben noch Anmeldungen in Belgien, wo auch nicht viel geprüft wird. Europäische Patente wollen die nicht, weil es da ein zentrales Einspruchsverfahren gibt.
 

grond

*** KT-HERO ***
MPS schrieb:
Das ist ja eben ein Irrtum, den viele Politiker begehen : zu meinen, ein zentrales Nichtigkeitsverfahren sei generell ein Vorteil. Das kommt nämlich darauf an, auf welcher Seite man sich befindet. Wer mit einer Vielzahl von unklar formulierten, schwachen, aber spekulativen Patenten ein Gebiet abstecken will, der hat an einem zentralen Nichtigkeitsverfahren durchaus kein Interesse,
Siehe meinen Hinweis auf die sog. Patenttrolle. Je mehr die in Europa in Erscheinung treten werden, desto eher wird der Ruf nach einem zentralen Nichtigkeitsverfahren laut werden.


Ich melde für einige Anmelder aus Übersee ganze Gruppen nationaler Patente in Frankreich an, wo sich die Prüfung auf Neuheit beschränkt, und oft gibt es daneben noch Anmeldungen in Belgien, wo auch nicht viel geprüft wird. Europäische Patente wollen die nicht, weil es da ein zentrales Einspruchsverfahren gibt.
Das klingt nach Patenttrollerei, offenbar allerdings vom technisch durchaus produktiven Anmelder.

Durchaus interessant und tatsächlich mache ich die Erfahrung, dass mit US-Patenten, die unverändert in EP eingereicht werden, meist nichts zu holen ist. Von daher erscheint es durchaus logisch, das hinsichtlich Klarheit doch ziemlich kritische EPA zu vermeiden.
 

grond

*** KT-HERO ***
union schrieb:
Wie soll das Gemeinschaftspatent "sofort mit Erteilung" EU-weiten Patentschutz gewähren, wenn doch eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten noch Übersetzungen in nationale Sprachen oder eine bestimmte EPA-Amtssprache vorschreiben? Ich vermute, dass das nur eine übersimplifizierte Politiker-Aussage ist...

Offenbar wird es letztlich zentrale Jahresgebühren (vermutlich sehr viel höher als die EP-Jahresgebühren?) bei Wegfall einiger Formalien und eben das zentralisierte Nichtigkeitsverfahren als wesentliche Neuerungen geben. In den Ländern mit Spracherfordernissen wird dann wohl die Wirkung von einem Vorhandensein einer Übersetzung abhängen. Oder wird das so gelöst, dass die EU für sich EPÜ-Mitglied wird, so dass EU-Jahresgebühren und EP-Jahresgebühren nebeneinander existieren würden?

Fraglich finde ich bei der ganzen Angelegenheit, ob das die Attraktivität eines EP-Patentes wirklich steigert. Anmelder, die in der Vergangenheit sehr sorgfältig die Länder ausgesucht haben, in denen sie validieren, dürften eher draufzahlen, denn es ist kaum zu erwarten, dass die großen Länder auf Einnahmen aus Jahresgebühren verzichten werden, andererseits wird man die kleinen Länder beteiligen müssen, die bisher fast keine Einnahmen aus EP-Patenten hatten. In der Summe wird also eher mehr Geld verteilt und damit eingenommen werden müssen.

Das zentrale Nichtigkeitsverfahren ist sicherlich anstrebenswert, allerdings besteht das Problem unverändert fort bei EPÜ-Staaten, die nicht auch EU-Mitglieder sind. Aber vielleicht ist das ja nur ein Zwischenschritt zu einem EPÜ-Nichtigkeitsverfahren.
 

pak

*** KT-HERO ***
Vertretungsbefugnis

Mal ganz abgesehen von Sinn und Nutzen des Gemeinschaftspatents. Glaubt Ihr, dass es eine Altherren-Regelung für Deutsche oder/und Europäische Patentanwälte geben wird, was die Vertretungsbefugnis angeht?

Ich hätte nämlich keine Lust/Zeit, nochmal die Schul- oder Uni-Bank zu drücken. Überdies noch zu vergleichsweise hohen Kosten (Hagen II). Außerdem sollte man gestandenen und praktizierenden Patentanwälten zutrauen können, dass sich diese die notwendigen Kenntnisse allein aneignen können. Oder hat die Kammer nicht genug Einfluss bzw. nicht den Willen, eine solche Regelung durchzuboxen?

Gruß

pak
 

studi

GOLD - Mitglied
Sie machen weiter Druck.

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/12&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/321&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=fr


Nun wird das Kartellrecht bemüht. Im Ergebnis der Untersuchung wird eine Empfehlung stehen, den Wettbewerbsverzerrungen doch durch ein Gemeinschaftspatent zu begegnen.

Grünbuch -> Weißbuch -> Gesetzentwurf --> GP in 4 Jahren+

Die nationalen PAs werden zwar mitmachen dürfen, einen Anstieg der allgemeinen Arbeitsbelastung würde ich aber nicht einplanen.
 

grond

*** KT-HERO ***
studi schrieb:
Nun wird das Kartellrecht bemüht. Im Ergebnis der Untersuchung wird eine Empfehlung stehen, den Wettbewerbsverzerrungen doch durch ein Gemeinschaftspatent zu begegnen.
Aus Deiner einen Quelle:

What are the solutions to the problems [verzögerte Einführung von Generika zum Nachteil der Verbraucher] you highlight?

[...]

- Reaching agreement on a Community Patent and a specialised patent litigation system.

Was hat denn ein Gemeinschaftspatent für eine Wirkung auf die Einführung von Generika und wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Konkurrenten diesbezüglich?
 

ppa

GOLD - Mitglied
wird das den deutschen PAs denn wirklich die Arbeit wegnehmen?

Soweit ich weiß, soll - mehr oder weniger - die EU dem EPÜ beitreten. somit wird das ganze im wesentlichen in München bleiben, wobei es sich eh schon immer mehr dezentralisiert. Die Schweiz wird wohl kaum einer AUflösung des EPÜ zustimmen, und Deutschland wohl auch nicht.

Dann vertreten wir für deutsche mandanten halt auch gemeinschaftspatente. die Einnahmen durch übersetzungen sind doch ohnehin schon eingebrochen, was wohl auch eher die ÜBersetzungsbüros trifft, und zunächst wird das gemeinschaftspatetn ja auch zu mehr übersetzungen führen.

Bleiben allenfalls Jahresgebührenzahlungen an nationale Ämter. Viele mandanten zahlen eh schon über Gebührenzahlungsinstitute, für die anderen zahlen wir dann halt zentral die EU-Jahresgebühren ein, wie bei anhängiger EP-Anmeldung.

Vielleicht steigen die Anmeldezahlen ja sogar durch diese "Reklame" für das gemeinschaftspatent.

Also mal locker bleiben
 

Joerch

SILBER - Mitglied
grond schrieb:
studi schrieb:
Nun wird das Kartellrecht bemüht. Im Ergebnis der Untersuchung wird eine Empfehlung stehen, den Wettbewerbsverzerrungen doch durch ein Gemeinschaftspatent zu begegnen.
Aus Deiner einen Quelle:

What are the solutions to the problems [verzögerte Einführung von Generika zum Nachteil der Verbraucher] you highlight?

[...]

- Reaching agreement on a Community Patent and a specialised patent litigation system.

Was hat denn ein Gemeinschaftspatent für eine Wirkung auf die Einführung von Generika und wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Konkurrenten diesbezüglich?
Siehe Mitt. PA Heft 1 2010, zum Pharma sector Inquiry Bericht der Eu-Kommission. Da werden unterschiedlich nationale Bestimmungen beklagt, die eine fehlende Rechtssicherheit für Generika-Hersteller bedeuten.
 
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