Gehalt eines EPAs (ohne DE-Zulassung)

axiong

Schreiber
Hallo zusammen,

könnte jemand mir mitteilen, ob das monatliche Gehalt eines EPAs (ohne DE-Zulassung) ein Grundgehalt enthält, d.h. kann er monatlich mindesten Gehalt verdienen, unabhängig von der Anzahl der monatlichen gearbeiteten Akten? Falls ja, wie hoch? Danke im Voraus.
 

pak

*** KT-HERO ***
So etwas lässt sich selbstverständlich im Arbeitsvertrag regeln. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, dürfte auch Verhandlungssache sein.


Gruß


pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Die meisten nur-EPAs dürften in einem Angestelltenverhältnis in der Industrie beschäftigt sein. Dort findet man typischerweise eher ein aktenunabhängiges Fixgehalt, ggf. mit einem Bonus (der vermutlich meist in der Größenordung 10-25% liegt). Der Bonus beruht dabei durchaus auch auf Erfolgsfaktoren, die aber nicht zwingend mit der Anzahl der bearbeiteten Akten übereinstimmen, sondern ggf. auch wirtschaftliche Kennzahlen der Patentorganisation oder des Gesamtunternehmens einbeziehen.
 

axiong

Schreiber
So etwas lässt sich selbstverständlich im Arbeitsvertrag regeln. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, dürfte auch Verhandlungssache sein.


Gruß


pak

Die meisten nur-EPAs dürften in einem Angestelltenverhältnis in der Industrie beschäftigt sein. Dort findet man typischerweise eher ein aktenunabhängiges Fixgehalt, ggf. mit einem Bonus (der vermutlich meist in der Größenordung 10-25% liegt). Der Bonus beruht dabei durchaus auch auf Erfolgsfaktoren, die aber nicht zwingend mit der Anzahl der bearbeiteten Akten übereinstimmen, sondern ggf. auch wirtschaftliche Kennzahlen der Patentorganisation oder des Gesamtunternehmens einbeziehen.

Vielen Dank pak und Pat-Ente!
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Hallo

wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.

In Kanzleien ist es üblich ein Grundgehalt zu zahlen und ab einer gewissen Anzahl weiterberechneter Stunden einen Zuschlag pro Stunde. Beispielsweise bekommst Du ein Gehalt für 600h im Jahr und ab der 601. Stunde einen 40% Anteil des weiterberechneten Stundensatz (nur als Beispiel!).

Dies hat den Vorteil, dass die Kanzlei ein überschaubares finanzielles Risiko hat falls es keine Aufträge mehr gibt. Gleichzeitig kannst Du dich als Anwalt bei guter Auftragslage finanziell von Kollegen abheben, die weniger Stunden leisten.

So ein leistungsbezogener Vertrag macht es natürlich schwierig in Verhandlungen mit Banken usw., da das nachweisbare Einkommen relativ gering ist.

Über die Höhe des Gehalts wirst Du hier kaum eine Auskunft bekommen. Kannst mir aber gerne eine PN schreiben.

VG
 

axiong

Schreiber
Hallo

wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.

In Kanzleien ist es üblich ein Grundgehalt zu zahlen und ab einer gewissen Anzahl weiterberechneter Stunden einen Zuschlag pro Stunde. Beispielsweise bekommst Du ein Gehalt für 600h im Jahr und ab der 601. Stunde einen 40% Anteil des weiterberechneten Stundensatz (nur als Beispiel!).

Dies hat den Vorteil, dass die Kanzlei ein überschaubares finanzielles Risiko hat falls es keine Aufträge mehr gibt. Gleichzeitig kannst Du dich als Anwalt bei guter Auftragslage finanziell von Kollegen abheben, die weniger Stunden leisten.

So ein leistungsbezogener Vertrag macht es natürlich schwierig in Verhandlungen mit Banken usw., da das nachweisbare Einkommen relativ gering ist.

Über die Höhe des Gehalts wirst Du hier kaum eine Auskunft bekommen. Kannst mir aber gerne eine PN schreiben.

VG

Vielen Dank philkopter für deine Antwort!
 

rwthpatent

Schreiber
Hallo

wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.

In Kanzleien ist es üblich ein Grundgehalt zu zahlen und ab einer gewissen Anzahl weiterberechneter Stunden einen Zuschlag pro Stunde. Beispielsweise bekommst Du ein Gehalt für 600h im Jahr und ab der 601. Stunde einen 40% Anteil des weiterberechneten Stundensatz (nur als Beispiel!).

Dies hat den Vorteil, dass die Kanzlei ein überschaubares finanzielles Risiko hat falls es keine Aufträge mehr gibt. Gleichzeitig kannst Du dich als Anwalt bei guter Auftragslage finanziell von Kollegen abheben, die weniger Stunden leisten.

So ein leistungsbezogener Vertrag macht es natürlich schwierig in Verhandlungen mit Banken usw., da das nachweisbare Einkommen relativ gering ist.

Über die Höhe des Gehalts wirst Du hier kaum eine Auskunft bekommen. Kannst mir aber gerne eine PN schreiben.

VG

Woher hast du diese Zahl (50%)?
 

kronion

GOLD - Mitglied
wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.

Da scheint etwas durcheinander zu gehen: Das variable Gehalt ist ja kein selbständiges Zusatzeinkommen, bei dem die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestünde, sondern ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Steuern und Soziales führt Dein Arbeitgeber direkt ab, genau wie beim Fixgehalt auch.

Steuerlich wird der Bonus offenbar ziemlich ungünstig behandelt - ich komme aber seit einiger Zeit schon nicht dazu, mir mal anzuschauen, woran das eigentlich liegt. Daher scheint es günstig, den Anteil des Fixgehalts möglichst hoch zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

philkopter

GOLD - Mitglied
Da scheint etwas durcheinander zu gehen: Das variable Gehalt ist ja kein selbständiges Zusatzeinkommen, bei dem die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestünde, sondern ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Steuern und Soziales führt Dein Arbeitgeber direkt ab, genau wie beim Fixgehalt auch.

Steuerlich wird der Bonus offenbar ziemlich ungünstig behandelt - ich komme aber seit einiger Zeit schon nicht dazu, mir mal anzuschauen, woran das eigentlich liegt. Daher scheint es günstig, den Anteil des Fixgehalts möglichst hoch zu halten.

Hallo

ich habe mich da tatsächlich falsch ausgedrückt. In einem Angestelltenverhältnis besteht keine Gefahr als scheinselbständig zu gelten.

Ich wollte darauf hinaus, dass ein Vertrag mit einer überwiegend umsatzabhängigen Komponente sittenwidrig ist, da damit das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Siehe z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 Sa 1249/14

Viele Grüsse
 

keta

SILBER - Mitglied
Ich wollte darauf hinaus, dass ein Vertrag mit einer überwiegend umsatzabhängigen Komponente sittenwidrig ist, da damit das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.

Siehe z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 Sa 1249/14

Nach oberflächlicher Lektüre scheint sich das so nicht aus der angeführten Entscheidung zu ergeben. Als sittenwidrig wurde dort nicht die umsatzabhängige Komponente an sich beurteilt, sondern, dass die Auszahlung davon abhängig gemacht wurde, dass der Mandant seine Rechnung bezahlt.
 
Oben