So etwas lässt sich selbstverständlich im Arbeitsvertrag regeln. Wie hoch der jeweilige Anteil ist, dürfte auch Verhandlungssache sein.
Gruß
pak
Die meisten nur-EPAs dürften in einem Angestelltenverhältnis in der Industrie beschäftigt sein. Dort findet man typischerweise eher ein aktenunabhängiges Fixgehalt, ggf. mit einem Bonus (der vermutlich meist in der Größenordung 10-25% liegt). Der Bonus beruht dabei durchaus auch auf Erfolgsfaktoren, die aber nicht zwingend mit der Anzahl der bearbeiteten Akten übereinstimmen, sondern ggf. auch wirtschaftliche Kennzahlen der Patentorganisation oder des Gesamtunternehmens einbeziehen.
Hallo
wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.
In Kanzleien ist es üblich ein Grundgehalt zu zahlen und ab einer gewissen Anzahl weiterberechneter Stunden einen Zuschlag pro Stunde. Beispielsweise bekommst Du ein Gehalt für 600h im Jahr und ab der 601. Stunde einen 40% Anteil des weiterberechneten Stundensatz (nur als Beispiel!).
Dies hat den Vorteil, dass die Kanzlei ein überschaubares finanzielles Risiko hat falls es keine Aufträge mehr gibt. Gleichzeitig kannst Du dich als Anwalt bei guter Auftragslage finanziell von Kollegen abheben, die weniger Stunden leisten.
So ein leistungsbezogener Vertrag macht es natürlich schwierig in Verhandlungen mit Banken usw., da das nachweisbare Einkommen relativ gering ist.
Über die Höhe des Gehalts wirst Du hier kaum eine Auskunft bekommen. Kannst mir aber gerne eine PN schreiben.
VG
Hallo
wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.
In Kanzleien ist es üblich ein Grundgehalt zu zahlen und ab einer gewissen Anzahl weiterberechneter Stunden einen Zuschlag pro Stunde. Beispielsweise bekommst Du ein Gehalt für 600h im Jahr und ab der 601. Stunde einen 40% Anteil des weiterberechneten Stundensatz (nur als Beispiel!).
Dies hat den Vorteil, dass die Kanzlei ein überschaubares finanzielles Risiko hat falls es keine Aufträge mehr gibt. Gleichzeitig kannst Du dich als Anwalt bei guter Auftragslage finanziell von Kollegen abheben, die weniger Stunden leisten.
So ein leistungsbezogener Vertrag macht es natürlich schwierig in Verhandlungen mit Banken usw., da das nachweisbare Einkommen relativ gering ist.
Über die Höhe des Gehalts wirst Du hier kaum eine Auskunft bekommen. Kannst mir aber gerne eine PN schreiben.
VG
wenn Du angestellt bist, musst Du mind. 50% des Einkommens als Fixgehalt bekommen, da Du sonst scheinselbständig bist (bei nur einem Auftraggeber). In der Industrie wirst Du, wie einer der Vorposter schon meinte, ohnehin fast ausschliesslich ein Fixgehalt beziehen.
Da scheint etwas durcheinander zu gehen: Das variable Gehalt ist ja kein selbständiges Zusatzeinkommen, bei dem die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bestünde, sondern ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit. Steuern und Soziales führt Dein Arbeitgeber direkt ab, genau wie beim Fixgehalt auch.
Steuerlich wird der Bonus offenbar ziemlich ungünstig behandelt - ich komme aber seit einiger Zeit schon nicht dazu, mir mal anzuschauen, woran das eigentlich liegt. Daher scheint es günstig, den Anteil des Fixgehalts möglichst hoch zu halten.
Ich wollte darauf hinaus, dass ein Vertrag mit einer überwiegend umsatzabhängigen Komponente sittenwidrig ist, da damit das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.
Siehe z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14 Sa 1249/14