Pirromania
Schreiber
Hallo zusammen,
Im GebrMG ist definiert, dass der Stand der Technik alle Kenntnisse umfasst, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche Beschreibung oder durch eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Ist ein auf einer US-Website vor dem AT dargestellter Gegenstand eine schriftliche Beschreibung gemäß GebrMG und somit Stand der Technik?
VG,
Pirro
Im GebrMG ist definiert, dass der Stand der Technik alle Kenntnisse umfasst, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche Beschreibung oder durch eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
Ist ein auf einer US-Website vor dem AT dargestellter Gegenstand eine schriftliche Beschreibung gemäß GebrMG und somit Stand der Technik?
VG,
Pirro