pak
*** KT-HERO ***
Beim EPA geht eine Patentanmeldung in der Prüfung auf einen neuen Inhaber über, wobei damit auch ein Vertreterwechsel einhergeht. Zuvor wurde die Frist zur Beantwortung eines Prüfungsbescheids bereits auf 6 Monate verlängert.
Nach dem Rechtsübergang bleiben dem neuen Inhaber bzw. dessen Vertreter nur noch knapp 18 Werktage zur Bescheidserwiderung im Rahmen der bereits verlängerten Frist, wobei der Vertreter davon die Hälfte im Urlaub ist (ich weiß, Urlaub gilt nicht).
Alles in allem Grund genug für eine weitere Verlängerung der Frist? Erfahrungswerte?
Gruß
pak
Nach dem Rechtsübergang bleiben dem neuen Inhaber bzw. dessen Vertreter nur noch knapp 18 Werktage zur Bescheidserwiderung im Rahmen der bereits verlängerten Frist, wobei der Vertreter davon die Hälfte im Urlaub ist (ich weiß, Urlaub gilt nicht).
Alles in allem Grund genug für eine weitere Verlängerung der Frist? Erfahrungswerte?
Gruß
pak