Progressive
SILBER - Mitglied
Hi,
folgender Sachverhalt: Eine Zusammenfassung ist innerhalb von 15 Monaten ab Anmeldetag beizulegen. Das DPMA wiederum macht aber auch auf Mängel aufmerksam und setzt eine Frist um diese zu beheben.
Was wiegt denn schwerer?
Wenn das DPMA bspw. einen Tag vor Ablauf der 15 Monate mitteilt, dass eine Zusammenfassung fehlt, gilt dann die Frist seitens DPMA oder die fünfzehn Monate ab Anmeldetag davon unabhängig?
folgender Sachverhalt: Eine Zusammenfassung ist innerhalb von 15 Monaten ab Anmeldetag beizulegen. Das DPMA wiederum macht aber auch auf Mängel aufmerksam und setzt eine Frist um diese zu beheben.
Was wiegt denn schwerer?
Wenn das DPMA bspw. einen Tag vor Ablauf der 15 Monate mitteilt, dass eine Zusammenfassung fehlt, gilt dann die Frist seitens DPMA oder die fünfzehn Monate ab Anmeldetag davon unabhängig?