NiceGuyEddie
BRONZE - Mitglied
Guten Abend!
Ich möchte gerne Ihre Meinung zur Relevanz von Fremdsprachen im Bewerbungsverfahren erfahren. Werden Grundkenntnisse von beispielsweise Chinesisch oder Japanisch geschätzt, oder sind diese nur in Verbindung mit einer Übersetzungstätigkeit für die Anwälte von Bedeutung. Ich denke da an Acquisevorteile (Asiaten sind ja in der Regel hoch erfreut über ein Interesse an Ihrer Sprache) oder Schriftverkehr mit dem Mandanten. (Unter Grundkenntnissen verstehe ich 2000 - 3000 Schriftzeichen- ein professioneller Übersetzer von Patentliteratur benötigt mind. die doppelte Menge.)
Mit besten Grüßen,
NiceGuy
Ich möchte gerne Ihre Meinung zur Relevanz von Fremdsprachen im Bewerbungsverfahren erfahren. Werden Grundkenntnisse von beispielsweise Chinesisch oder Japanisch geschätzt, oder sind diese nur in Verbindung mit einer Übersetzungstätigkeit für die Anwälte von Bedeutung. Ich denke da an Acquisevorteile (Asiaten sind ja in der Regel hoch erfreut über ein Interesse an Ihrer Sprache) oder Schriftverkehr mit dem Mandanten. (Unter Grundkenntnissen verstehe ich 2000 - 3000 Schriftzeichen- ein professioneller Übersetzer von Patentliteratur benötigt mind. die doppelte Menge.)
Mit besten Grüßen,
NiceGuy