Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen, die ich bereits dem DPMA und der Patentanwaltskammer gestellt habe. Nur leider habe ich hierauf keine Antwort bekommen. Ich hoffe jemand in diesem Forum kann mir weiterhelfen:
1.) Inwieweit kann man als European Patent Attorney (EPA) in einer Kanzlei oder einem Unternehmen tätig werden, ohne dass man zuvor/gleichzeitig die Ausbildung zum Patentanwalt (PA) durchlaufen hat? Welche Einschränkungen gelten bezüglich des EPA gegenüber dem EPA/PA in einer Person (davon abgesehen, dass der EPA nur auf europäische Ebene aktiv werden kann)?
2.) Wie unterscheidet sich die Tätigkeit eines EPA von der eines PA?
3.) Kennt jemand eine Kooperation zwischen Patentanwälten und Wirtschaftsprüfern, beispielsweise im Bereich der Patentbewertung?
Ich wäre Euch für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
ich habe zwei Fragen, die ich bereits dem DPMA und der Patentanwaltskammer gestellt habe. Nur leider habe ich hierauf keine Antwort bekommen. Ich hoffe jemand in diesem Forum kann mir weiterhelfen:
1.) Inwieweit kann man als European Patent Attorney (EPA) in einer Kanzlei oder einem Unternehmen tätig werden, ohne dass man zuvor/gleichzeitig die Ausbildung zum Patentanwalt (PA) durchlaufen hat? Welche Einschränkungen gelten bezüglich des EPA gegenüber dem EPA/PA in einer Person (davon abgesehen, dass der EPA nur auf europäische Ebene aktiv werden kann)?
2.) Wie unterscheidet sich die Tätigkeit eines EPA von der eines PA?
3.) Kennt jemand eine Kooperation zwischen Patentanwälten und Wirtschaftsprüfern, beispielsweise im Bereich der Patentbewertung?
Ich wäre Euch für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße