Vom DPMA/Bundepatentgericht bekommt man nichts außer die Mindestbeiträge zur Sozial- und Rentenversicherung. Unterhaltsdarlehen vom DPMA ist kein so schlechter Deal, wenn einem die Summe reicht - sind ca. 2000€ pro Monat. Jährliche Verzinsung 3%, Rückzahlung mind. 600€ pro Quartal, jederzeit vorzeitige Rückzahlung möglich. Einkünfte werden aber u.U. angerechnet. Siehe hier:
Einen niedrigen fünfstelligen Betrag nach der Ausbildung in einer vernünftigen Zeit zurückzuzahlen sollte machbar sein. Und selbst wenn nicht, 2400€ pro Jahr zum Abstottern zum Mindesttarif sollte einem die Ausbildung ja wert sein.
Im Regelfall aber meldet man sich zu Beginn des Amtsjahres als Freiberufler beim Finanzamt (und meldet es dem DPMA) und bekommt von seiner Ausbildungskanzlei ein paar Akten, um sich nebenher über Wasser halten zu können. Gerade während der BPatG-Monate hat man durchaus die Zeit, ein paar Stunden pro Tag zu arbeiten, da kommt schon was zusammen (meist brutto mehr als das Unterhaltsdarlehen, aber im Gegensatz zum Darlehen muss man dies versteuern). Diese freiberufliche Tätigkeit neben dem Amtsjahr ist auch ein guter Übergang in die bei vielen anschließende Voll-Freiberuflichkeit, da der Leistungsdruck und die selbst gesteckten Umsatzziele meist nicht so groß sind. Mir ist kein Fall bekannt, wo die Ausbildungskanzlei ihren Kandidaten komplett im Stich gelassen hat, und selbst wenn das so kommen sollte, findet man über die Kollegen sicher andere Kanzleien, die ein paar Aufträge zu verteilen haben.
Vom Hörensagen soll es auch Kanzleien geben, die ihre Kandidaten für das Amtsjahr freistellen und das Gehalt weiterzahlen, das soll sich aber im vergleichsweise geringen Gehalt während der gesamten Ausbildung widerspiegeln. Ich kenne niemanden, der das selber hatte, nur welche, die das eben mal gehört haben. Kann man aber gerne im Vorstellungsgespräch nachfragen (habe ich damals auch gemacht, die Antwort war "wir haben bislang immer eine Lösung gefunden" - und dann war es eben freiberufliche Aktenarbeit zu den gleichen Bedingungen wie die zugelassenen Anwälte).
Und nicht zuletzt - man weiß ja, dass das Amtsjahr kommt, da kann man sich auch finanziell drauf vorbereiten und etwas zur Seite legen. Wenn man zudem single ist oder zumindest keine Kinder hat, kann man zudem auch den Lebensstandard auf ein Minimum reduzieren. Es geht schon alles, ich würde das für die Entscheidung für/gegen die Ausbildung nicht zu hoch aufhängen.