DE Fragen zum Amtsjahr

Hallo zusammen,

ich überlege seit einiger Zeit ob ich die Ausbildung/Weiterbildung zum Patentanwalt machen soll. Dazu hab ich aber noch eine Frage, vllt kann mir hier jemand weiterhelfen. Bekommt man im Amtsjahr ein Gehalt? Ich habe von der Kanzlei gehört, dass man damals kein Gehalt bekommen hat. Ob das immer noch so ist, waren sie sich nicht sicher. Wenn nein, würde man BAföG oder ähnliches bekommen, wenn man schon im Studium dies erhalten hat?

Danke und viele Grüße
 

Kandidat245

Schreiber
Guten Morgen,

Außer den Mindestbeiträgen zur Sozialversicherung erhält man nichts. Man kann für bis zu 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz, wie beispielsweise bei deiner Ausbildungskanzlei, nachgehen.
Ich kenne mich mit Bafög nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass das eine Option ist. Das DPMA bietet noch ein Ausbildungsdarlehen an, das soweit ich informiert bin aber nicht ganz günstig verzinst ist.

Viele Grüße
 

DMX

SILBER - Mitglied
Vom DPMA/Bundepatentgericht bekommt man nichts außer die Mindestbeiträge zur Sozial- und Rentenversicherung. Unterhaltsdarlehen vom DPMA ist kein so schlechter Deal, wenn einem die Summe reicht - sind ca. 2000€ pro Monat. Jährliche Verzinsung 3%, Rückzahlung mind. 600€ pro Quartal, jederzeit vorzeitige Rückzahlung möglich. Einkünfte werden aber u.U. angerechnet. Siehe hier:
Einen niedrigen fünfstelligen Betrag nach der Ausbildung in einer vernünftigen Zeit zurückzuzahlen sollte machbar sein. Und selbst wenn nicht, 2400€ pro Jahr zum Abstottern zum Mindesttarif sollte einem die Ausbildung ja wert sein.

Im Regelfall aber meldet man sich zu Beginn des Amtsjahres als Freiberufler beim Finanzamt (und meldet es dem DPMA) und bekommt von seiner Ausbildungskanzlei ein paar Akten, um sich nebenher über Wasser halten zu können. Gerade während der BPatG-Monate hat man durchaus die Zeit, ein paar Stunden pro Tag zu arbeiten, da kommt schon was zusammen (meist brutto mehr als das Unterhaltsdarlehen, aber im Gegensatz zum Darlehen muss man dies versteuern). Diese freiberufliche Tätigkeit neben dem Amtsjahr ist auch ein guter Übergang in die bei vielen anschließende Voll-Freiberuflichkeit, da der Leistungsdruck und die selbst gesteckten Umsatzziele meist nicht so groß sind. Mir ist kein Fall bekannt, wo die Ausbildungskanzlei ihren Kandidaten komplett im Stich gelassen hat, und selbst wenn das so kommen sollte, findet man über die Kollegen sicher andere Kanzleien, die ein paar Aufträge zu verteilen haben.

Vom Hörensagen soll es auch Kanzleien geben, die ihre Kandidaten für das Amtsjahr freistellen und das Gehalt weiterzahlen, das soll sich aber im vergleichsweise geringen Gehalt während der gesamten Ausbildung widerspiegeln. Ich kenne niemanden, der das selber hatte, nur welche, die das eben mal gehört haben. Kann man aber gerne im Vorstellungsgespräch nachfragen (habe ich damals auch gemacht, die Antwort war "wir haben bislang immer eine Lösung gefunden" - und dann war es eben freiberufliche Aktenarbeit zu den gleichen Bedingungen wie die zugelassenen Anwälte).

Und nicht zuletzt - man weiß ja, dass das Amtsjahr kommt, da kann man sich auch finanziell drauf vorbereiten und etwas zur Seite legen. Wenn man zudem single ist oder zumindest keine Kinder hat, kann man zudem auch den Lebensstandard auf ein Minimum reduzieren. Es geht schon alles, ich würde das für die Entscheidung für/gegen die Ausbildung nicht zu hoch aufhängen.
 

mauersegler

Vielschreiber
Ähnlich wie die beiden, die hier schon geschrieben haben: Im Amtsjahr ist man zunächst nicht mehr weiter bei der Ausbildungskanzlei beschäftigt und hat die (unbezahlte) Ausbildung im Amtsjahr (DPMA/BPatG).

Wenn man als Freiberufler nebenberuflich dann noch für die Ausbildungskanzlei (oder eine andere) tätig ist, kann man auf ein ähnliches Gehalt kommen wie in der Ausbildungszeit. Dann muss man durchaus etwas Zeit investieren, aber durch das Amtsjahr ist man nicht unbedingt 40h/Woche voll ausgelastet. In Richtung Prüfungen wird es vermutlich weniger, aber dann sprechen wir nur noch über kürzere Zeiten.

Es gibt auch Kanzleien, die einen (stundenreduzierten) Vertrag an die Kandidaten im Amtsjahr geben. Das bietet die Sicherheit, auch rund um die Prüfungen Gehalt zu bekommen (auch, wenn man Unterstunden sammelt). Die Aussage "Wir haben noch jeden Kandidaten durchs Amtsjahr bekommen" (ähnlich wie im vorherigen Post) kommt bekannt vor ;-)

Falls für das Amtsjahr eine Zweitwohnung in München oder zumindest regelmäßige Zugfahrten nötig wird/werden, sind dies Zusatzkosten. Bei einer Ausbildung in München fällt dies weg. Wenn man im Voraus etwas zur Seite legen kann (man weiß es zumindest 2.5 Jahre vorher) und man keine Familie zu versorgen hat, ist es natürlich entspannter, wenn man nicht dringend viel Geld verdienen *muss*, sondern passend zur Belastung im Amtsjahr etwas zuverdienen kann. Andererseits gibt es auch allerhand Leute, die durchaus einige Zeit in die (Kollegen)Arbeit während des Amtsjahrs tecken.

Das Fazit des Vorredners kann ich nur unterstützen: Je nach Ausgangssituation mag es schwieriger oder einfacher sein, aber wenn man den Beruf machen möchte, dann lässt sich auch die finanzielle Situation des Amtsjahrs überstehen.
 
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