Fragen zum Amtsjahr

Hallo zusammen,

ich überlege seit einiger Zeit ob ich die Ausbildung/Weiterbildung zum Patentanwalt machen soll. Dazu hab ich aber noch eine Frage, vllt kann mir hier jemand weiterhelfen. Bekommt man im Amtsjahr ein Gehalt? Ich habe von der Kanzlei gehört, dass man damals kein Gehalt bekommen hat. Ob das immer noch so ist, waren sie sich nicht sicher. Wenn nein, würde man BAföG oder ähnliches bekommen, wenn man schon im Studium dies erhalten hat?

Danke und viele Grüße
 

Kandidat245

Schreiber
Guten Morgen,

Außer den Mindestbeiträgen zur Sozialversicherung erhält man nichts. Man kann für bis zu 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz, wie beispielsweise bei deiner Ausbildungskanzlei, nachgehen.
Ich kenne mich mit Bafög nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass das eine Option ist. Das DPMA bietet noch ein Ausbildungsdarlehen an, das soweit ich informiert bin aber nicht ganz günstig verzinst ist.

Viele Grüße
 
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