Rex
*** KT-HERO ***
Wenn man für den deutschen Mandanten einen ausländischen Kollegen beauftragt, beispielsweise in den USA ein Patent abzumelden, schickt einem der US-PA ja eine Rechnung, die auf die eigene Kanzlei ausgestellt ist.
Der Rechnungsbetrag wird dann dem deutschen Mandanten in Rechnung gestellt. Kann man den ausländischen Rechnungsbetrag (wie bei der Amtsgebühr) einfach als durchlaufenden Posten behandeln oder muss man dem Mandanten Umsatzsteuer berechnen?
Ich habe schon mal rumgefragt wie andere Kanzleien dies handhaben und unterschiedliche Meinungen dazu gehört.
Der Rechnungsbetrag wird dann dem deutschen Mandanten in Rechnung gestellt. Kann man den ausländischen Rechnungsbetrag (wie bei der Amtsgebühr) einfach als durchlaufenden Posten behandeln oder muss man dem Mandanten Umsatzsteuer berechnen?
Ich habe schon mal rumgefragt wie andere Kanzleien dies handhaben und unterschiedliche Meinungen dazu gehört.