Frage zur Umsatzsteuer

Rex

*** KT-HERO ***
Wenn man für den deutschen Mandanten einen ausländischen Kollegen beauftragt, beispielsweise in den USA ein Patent abzumelden, schickt einem der US-PA ja eine Rechnung, die auf die eigene Kanzlei ausgestellt ist.


Der Rechnungsbetrag wird dann dem deutschen Mandanten in Rechnung gestellt. Kann man den ausländischen Rechnungsbetrag (wie bei der Amtsgebühr) einfach als durchlaufenden Posten behandeln oder muss man dem Mandanten Umsatzsteuer berechnen?


Ich habe schon mal rumgefragt wie andere Kanzleien dies handhaben und unterschiedliche Meinungen dazu gehört.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Rex,

Auch nach mehrmaligem Lesen Deiner Frage kann ich nur den ganz normalen Fall erkennen, der sicher auch in Eurer Kanzlei schon seit Jahrzehnten zigmal am Tag gehandhabt wird. Wenn Du fragst und "verschiedene Kanzleien das unterschiedlich sehen", dürfte doch ein Sonderfall vorliegen. Hat das Finanzamt irgendwas beanstandet, gegebenenfalls was? Bei OMPI-Gebühren gibt's da gelegentlich Diskussionen. Was sagt denn Euer Steuerberater?

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Rex

*** KT-HERO ***
Lieber Blood für PMZ,


Du hast recht, es liegt kein Sonderfall vor.
Folgendes: Das Finanzamt hat bisher noch nicht geprüft, weil es die Kanzlei noch nicht so lange gibt. Der Steuerberater ist unsicher.
Ich bin darauf gestoßen, weil im "Fachwissen" von Udo Schlagwein steht, dass Umsatzsteuer anfällt, wenn die Rechnung des ausländischen Korrespondenzanwalts auf die Kanzleiadresse ausgestellt ist. Dies entfällt dann, wenn die Rechnung des ausländischen Korrespondenzanwalts auf den Mandanten ausgestellt ist, was aber bei uns nicht der Fall ist.
Sage mir doch bitte einfach, wie Du das siehst.


Schöne Grüße
Rex
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Rex,

Das Fachwissen von Udo Schlagwein beziehungsweise jetzt seinen Nachfolgern hat recht.

Es gibt aber zu diesem Thema auch ein Informationsblatt von der Patentanwaltskammer, wo meiner Erinnerung nach auch auf die Finanzgerichtsentscheidungen hingewiesen wird, die dafür relevant sind. Das solltest Du beschaffen und natürlich auch Eurem Steuerberater übermitteln, denn das Thema liegt für ihn sicherlich etwas abseits, aber die Entscheidungen sind für ihn sicherlich leichtere Kost.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Mach es doch auf die sichere Art. Stell Deinem Mandanten eine Rechnung mit Umsatzsteuer. Dann bist Du raus und auch der Mandant hat kein Problem. Du führst ab und Dein Mandant macht sie geltend.

Ich habe folgenden Konstellation. Ich habe einen US-Anwalt in DE und der stellt mir die Amtsgebühren ohne MwSt in Rechnung seine Leistungen aber mit MwSt. Hier kann man die Amtsgebühren umsatzsteuerfrei durchreichen.

Vorsicht ist auch in Europa (EU) geboten. Hier gibt es das reverse Charge Verfahren. D.h. Umsatzsteuer fällt grundsätzlich an, außer der EU-Rechnungsempfänger hat eine registrieter (und zuvor durch dich abgefragte Umsatzsteuer ID).

Schweiz ist zwar Europa, aber gilt wie USA.

Ich hoffe das hilft

Gruß
alex
 
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