Vor der ersten Präsenzphase braucht man sich die Skripte und auch keine anderen Unterlagen anschauen. Dort bekommt man einen ersten Überblick und Hinweise zu (Literatur-)Werkzeugen.
In der ersten Hagen-Präsenzphase blättert man vor allem sehr viel im BGB. Manche Leute ziehen hierfür den Habersack vor. Andere nutzen die Beck-Texte. Ich präferiere die Beck-Texte ("Beck-Texte im dtv"): Günstig, leicht zu tragen, und man blättert nicht nur auf den allerersten Seiten eines dicken Buchs herum.
Ich würde trotz der Änderungen im Gesellschaftsrecht zu 2024 jetzt ein neues BGB kaufen (ca. 8 EUR) und dann im nächsten Jahr eine neue Ausgabe kaufen (Die anstehenden Änderungen sind bereits kursiv eingetragen). Ein weiterer Vorteil der Beck-Texte, dass das günstig geht.
Andere Gesetzestexte kann man in Hagen dabei haben, muss man aber nicht. Handelsrecht und Gesellschaftsrecht braucht man im Laufe des Jahres sowieso (und für die erste Hagen-Klausur), daher wären das Beck-Texte, die ich mir auch gleich zulegen würde. Alles was über das BGB hinausgeht, kann man auch schnell auf dem Handy/Laptop während der Vorlesung nachschlagen. Das gilt z.B. für das (zumindest vormals) empfohlene Buch zu Staats- und Verwaltungsrecht. In wenigen Momenten mag das mal nützlich sein (und in der zweiten Präsenzphase kann man das Europarecht daraus gebrauchen). Aber eben nichts, was nicht auch die Gesetze im Internet beschreiben. Patent-, Marken- oder Wettbewerbsrecht kommt in der ersten Hagenphase nicht substantiell vor, auch ZPO braucht man nicht.
Welche Bücher man für die Zeit zwischen Präsenzphase und Klausuren nutzt, ist sehr individuell. Einige kommen sehr gut mit den Skripten klar. Andere schauen mehr in Lehrbücher (da muss man immer darauf achten, ob der Umfang/Tiefgang zu dem fürs Patentwesen notwendigen passt). Zur Prüfungsvorbereitung nutzen manche auch Fallbücher, aber auch das ist ja noch eine Weile hin.
Einen guten Hagen-Start!
(Bearbeitung: Natürlich immer nur aus der eigenen Erfahrung gesprochen. Die Lehreinheiten und Dozierenden können sich mal ändern, dann natürlich auch Schwerpunkte in Vorlesungen oder Benutzung von Gesetzestexten währenddessen).