Es ist in der Tat so, dass durch eine Ausführungsform der nachveröffentlichten D1 (inklusive zugehöriger Figur) "AB" offenbart ist, während der Satz "B ist besser als BC" in der Figurenbeschreibung zu der fraglichen Figur steht. Ansonsten enthält die Druckschrift keinerlei weiteren Hinweis auf "BC".Die Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Im Rahmen der Neuheitsprüfung dürfen nicht Merkmale verschiedener Ausführungsformen usw. kombiniert werden. Wäre durch diesen Nebensatz tatsächlich nur "B besser als BC" und an anderer Stelle eben "AB" offenbart, dann wäre ABC neu.
Du meinst, ABC wäre hier eine implizite Offenbarung, die der Fachmann mitliest -- und damit wären wir nach wie vor im Bereich der Neuheit und noch nicht im Bereich der Erfindungshöhe, richtig?Sehr viel wahrscheinlicher würde der Fachmann aber im Rahmen einer Erfindung AB die allgemeine Lehre "B besser als BC" auch so verstehen, dass AB besser als ABC sein soll. Dann wäre ABC auch offenbart.
Es ist in der Tat so, dass durch eine Ausführungsform der nachveröffentlichten D1 (inklusive zugehöriger Figur) "AB" offenbart ist, während der Satz "B ist besser als BC" in der Figurenbeschreibung zu der fraglichen Figur steht. Ansonsten enthält die Druckschrift keinerlei weiteren Hinweis auf "BC".
Ist damit ABC neuheitsschädlich offenbart?
Du meinst, ABC wäre hier eine implizite Offenbarung, die der Fachmann mitliest -- und damit wären wir nach wie vor im Bereich der Neuheit und noch nicht im Bereich der Erfindungshöhe, richtig?
Wahrscheinlich "ja". Die entscheidende Frage ist, ob es sich bei dieser Aussage erkennbar auf das Ausführungsbeispiel "AB" bezieht.
Der Forderung, dass eine implizite Offenbarung immer fehlende Merkmale betreffen muss, kann ich noch nicht folgen.Nein. Eine implizite Offenbarung beträfe fehlende Merkmale, die Selbstverständlichkeiten darstellen. Etwa Räder bei einem Auto oder Stecker und Anschlusskabel bei einem elektrischen Gerät (werden eher selten in Fachartikeln erwähnt).
Unter "impliziter Offenbarung" ist in diesem Zusammenhang eine Offenbarung zu verstehen, die jeder Fachmann objektiv als sich aus dem expliziten Inhalt zwangsläufig ergebend ansehen würde...
Ok also in der Figurenbeschreibung der nachveröffentlichten D1 steht zu Fig. 1:"Man erkennt die Schichtenfolge der Materialien AB. Da die Schicht A (mit ihrer Eigenschaft x¹) zunächst freiliegt, kann die Schicht B direkt auf die Schicht A gelegt werden [Ax¹B], ohne eine Schicht aus dem Material C (ebenfalls mit der Eigenschaft x¹) dazwischen legen zu müssen"--> möglicherweise Offenbarung von [Ax¹Cx¹B].
Also ich stimme mal für nicht neuheitsschädlich. Die D1 sagt ja nur, dass eine Schicht C überflüssig ist, weil A bereits die erforderlichen Eigenschaften aufweist. Dies ist keine unmittelbare und eindeutige Offenbarung einer Schichtenfolge ACB.
Ich lese es so, dass AB explizit als Alternative zu etwas anderem, A'CB, genannt wird, wobei A' nicht die Eigenschaft x1 hat. x1 ist wohl notwendig, um B verwenden zu können. Wenn aber A schon x1 ist, braucht man C nicht.
Wenn ich sage:
"Mahagoniholz braucht man vor dem Lackieren nicht grundieren, weil der Lack auch so hält",
offenbart das für mich gerade nicht das Grundieren von Mahagoni.
Sonst wäre ja die Erkenntnis, dass Grundieren gerade bei Mahagoni noch weitere überraschende Vorteile bietet, nicht mehr patentierbar. Ich fände das nicht gerechtfertigt.
Oder andersrum: Wenn du aus einer solchen Offenbarung in deiner Anmeldung gerne einen Anspruch auf grundiertes Mahagoni herleiten möchtest, haut dir das EPA das garantiert als nicht offenbart um die Ohren.