pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ein Produkt greift in den Schutzbereich (hier: Äquivalenzbereich) des Hauptanspruchs eines Patents ein. Im Verletzungsverfahren kann jedoch der Formsteineinwand erfolgreich vorgetragen werden, d.h. der Aquivalenzbereich des Hauptanspruchs wird durch den Formsteineinwand* derart verkleinert, dass das Produkt nicht mehr in den Schutzbereich des Hauptanspruchs fällt. (*= sinngemäß: Ein Produkt kann ein Patent nicht verletzen, wenn der Gegenstand des Produkts selbst angesichts des Standes der Technik (vor AT des Patents) nicht patentfähig ist.)
So weit, so gut.
Nun fällt das Produkt aber auch in den Schutzbereich (hier: Äquivalenzbereich) einer Kombination aus dem Hauptanspruch und einem Unteranspruch des Patents. Hier hat der Formsteineinwand* keinen Erfolg.
Sehe ich das richtig, dass das Produkt somit nicht den Gegenstand des Hauptanspruchs verletzt, jedoch den Gegenstand des Hauptanspruchs in Kombination mit dem Unteranspruch, gewissermaßen: Hauptanspruch nicht verletzt, Unteranspruch verletzt?
pak
folgender Fall:
Ein Produkt greift in den Schutzbereich (hier: Äquivalenzbereich) des Hauptanspruchs eines Patents ein. Im Verletzungsverfahren kann jedoch der Formsteineinwand erfolgreich vorgetragen werden, d.h. der Aquivalenzbereich des Hauptanspruchs wird durch den Formsteineinwand* derart verkleinert, dass das Produkt nicht mehr in den Schutzbereich des Hauptanspruchs fällt. (*= sinngemäß: Ein Produkt kann ein Patent nicht verletzen, wenn der Gegenstand des Produkts selbst angesichts des Standes der Technik (vor AT des Patents) nicht patentfähig ist.)
So weit, so gut.
Nun fällt das Produkt aber auch in den Schutzbereich (hier: Äquivalenzbereich) einer Kombination aus dem Hauptanspruch und einem Unteranspruch des Patents. Hier hat der Formsteineinwand* keinen Erfolg.
Sehe ich das richtig, dass das Produkt somit nicht den Gegenstand des Hauptanspruchs verletzt, jedoch den Gegenstand des Hauptanspruchs in Kombination mit dem Unteranspruch, gewissermaßen: Hauptanspruch nicht verletzt, Unteranspruch verletzt?
- Klingt für mich erst einmal komisch, scheint aber zu stimmen. Was meint Ihr?
- Wenn das möglich ist, so kann die Reduzierung der Ansprüche bei der Anmeldung, um die demnächst auch beim DPMA anfallenden Anspruchsgebühren zu sparen, dazu führen, dass ggf. wichtige Merkmale wegfallen. Sehe ich das richtig? Ich bin zuvor nämlich immer davon ausgegangen, dass man sich die Vielzahl an abhängigen Ansprüchen eigentlich sparen kann, wenn erst einmal der Hauptanspruch zur Erteilung geführt hat ...
pak