Fachhochschule

D

Daniel

Guest
Hallo,

Sind Absolventen einer Fachhochschule berechtigt, die Ausbildung zum PA zu durchlaufen? Ich finde hier / im Netz unterschiedliche Aussagen.

Grüße,
Daniel
 
S

Steuersünder

Guest
Es gibt für FH-Leute die "erleichterte Zulassung" nach § 172 Patentanwaltsordnung. Danach muß man 10 Jahre gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben, bevor man zur Prüfung zugelassen wird. Hat man die europäische Prüfung schon bestanden, reichen 8 Jahre.
 
F

Fragen über Fragen

Guest
Hallo zusammmen...


ja, Fragen über Fragen; und ich schließe mich der ganz oben gestellen an, denn ich habe dasselbe problem: mal bekomme ich als antwort etwas ähnliches wie hier, andererseits weis ich zum Beispiel aus eine großen Kanzlei in München das dort schon PA´s von einer FH mit Dipl.Ing beschäftigt sind und die Ausbildung "normal" durchlaufen haben....(?) ist es also Auslegungssache der Kanzlei?

Ich studiere z.Zt. in Salzburg, (komme aber aus München und möcht dort auch arbeiten) an der Fachhochschule IDTV (digitales Fernsehen, ein technisches Studium mit naturwissenschaftlichen Inhalten laut Studiengangsleitung...), und werde in ein paar Semestern mit dem grad Dipl. Ing. abschließen. Aber wie soll ich denn min 8 JAHRE danach tätig sein wenn ich die Ausbildung gar nicht Antreten darf?

Vielen Dank falls mir jemand helfen kann, denn ich möchte unbedingt diesen Beruf ergreifen und falls dieses Studium falsch ist dann werde ich wohl schnellstmöglich aufhören damit ich keine Zeit verliere...

Grüße aus Salzburg,

Benjamin Pietsch
 
D

Dipl.-Ing(FH)

Guest
Du brauchst keine Kandidatenstelle. Entweder fängst Du als "Sachbearneiter" bei einem Anwalt an oder Du suchst Dir einen Job in der Industrie, wo Du als Vertreter Deiner Firma fungierst. Nach 8 bzw. 10 Jahren und absolviertem Hagen-Studium kannst Du ohne Amtsjahr die Prüfung mitschreiben.

Gruß

P.S.: Dass Dir das FH-Studíum als "wissentschaftlich" anerkannt wird und Du dann normal Kandidat werden kannst, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Lobby der FH-Gegner ist einfach zu groß, obwohl die wenigsten eine FH von innen gesehen haben, geschweige denn wissen, was überhaupt genau gelehrt wird. :)
 
S

Steuersünder

Guest
Fragen über Fragen schrieb:
Kanzlei in München das dort schon PA´s von einer FH mit Dipl.Ing beschäftigt sind und die Ausbildung "normal" durchlaufen haben....(?) ist es also Auslegungssache der Kanzlei?
Der Kanzlei definitiv nicht. Im Gesetz (§6 PAO) steht "wissenschaftliche Hochschule", darunter fällt eine FH ebenso definitiv nicht.

Da ist eher die Frage, was die Kanzlei unter "normal" versteht. Ich gehe davon aus, daß die fraglichen Leute zuvor 8 Jahre gearbeitet haben (als Angestellte in der Kanzlei oder eher in der Industrie).


Fragen über Fragen schrieb:
Aber wie soll ich denn min 8 JAHRE danach tätig sein wenn ich die Ausbildung gar nicht Antreten darf?
Wieso denn nicht antreten?

Man muß 8 bzw. 10 Jahre ständig im gewerblichen Rechtsschutz gearbeitet haben, das ist die Bedingung für die _Prüfungs_zulassung. Alles andere interessiert bis dahin kein Amt. Eine "Ausbildung" im offiziellen Sinne gibt es in diesem Fall nicht (außer Fernstudium Recht irgendwann).


Fragen über Fragen schrieb:
unbedingt diesen Beruf ergreifen und falls dieses Studium falsch ist
Tja, ob falsch oder nicht, kann Dir leider niemand sagen außer dem DPMA. Also: Dort nachfragen. Mit einem bißchen Glück sagen sie es Dir und bleiben auch bei ihrer Meinung.
 
K

Kritikor

Guest
Dipl.-Ing(FH) schrieb:
Die Lobby der FH-Gegner ist einfach zu groß, obwohl die wenigsten eine FH von innen gesehen haben, geschweige denn wissen, was überhaupt genau gelehrt wird. :)
Ist ja trollig...
 
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FH- und Uni-Dipl.Ing.

Guest
Unfug

Dipl.-Ing(FH) schrieb:
Die Lobby der FH-Gegner ist einfach zu groß, obwohl die wenigsten eine FH von innen gesehen haben, geschweige denn wissen, was überhaupt genau gelehrt wird. :)
Das hat nichts mit einer "Lobby der FH-Gegner" zu tun. An den Beruf des Patentanwalts werden gewisse Anforderungen gestellt. Hierzu gehört insbesondere eine äußerst theoretische Herangehensweise sowie abstraktes Denkvermögen. Beides wird bei einem Absolventen einer wissenschaftlichen Hochschule am ehesten erwartet. Zu Recht, wie ich finde, zumal ich beide Institutionen (FH,Uni) von Anfang bis Ende durchlaufen habe und kenne.

Leider ist es im rot-grünen Deutschland üblich, die Anforderungen herabzusetzen, um dadurch ein hohes Qualifikationsniveau der Bundesbürger zu suggerieren. Daß dies zumindest im Patrentanwaltswesen (noch) nicht passiert ist, halte ich für begrüßenswert ...
 
D

Dipl-Ing(FH)

Guest
Wir brauchen das jetzt nicht weiter vertiefen, es wurde schon zu oft abgehandelt. Ich wollte nur eine Antwort auf die gestellte Frage geben.

Also Schluß damit und Friedenpfeife anzünden.

@Kritikor: Danke. Soweit ich lesen kann, war mein Posting weder beleidigend oder sonstwas. Ich habe nur meine Meinung gesagt, das ist doch legitim.
 
F

FH- und Uni-Dipl.Ing.

Guest
@ Gast:

Richtig. Nur hat sich dort noch niemand dazu geäußert, der sowohl ein FH- als auch ein Uni-Studium absolviert hat. Für mich ist das Gemäkel meiner FH-Kollegen an den Studienvoraussetzungen unerträglich.

@ Dipl.Ing.(FH)

Einen FH-Absolventen, der den "normalen" Weg eines Kandidaten beschritten hat, gibt es nicht. Versuche es doch einfach auf die andere Weise. Im Rahmen der anderen Vorgehensweise wirst Du auch einen guten Einblick bekommen, um zu ergründen, ob der Beruf überhaupt etwas für Dich ist.
 
D

Dipl.-Ing(FH)

Guest
Ich mache es sowieso auf die "andere Weise". Wollte nur meine Meinung zum Ausdruck bringen. Wieso darf man das nicht, ich habe jetzt genug Berufserfahrung gesammelt, um die Prüfung zu schreiben und bisher hat mir noch keiner gesagt, dass ich unfähig bin. Macht mir also nichts vor, ich bin lange genug im Job und kenne andere FHler als Kollegen und PAs und die sind auch nicht unfähig. Also warum keine Zulassung zur Kandidatenausbildung? Für mich ist das wirklich nur aufgrund der Lobby so und das bekräftigen einige der Postings.
 
M

Maggolino

Guest
Es ist hier wie überall so, daß man gewisse Maßgaben erfüllen muss.

Willst Du aufs Gymnasium, brauchst Du in den Hauptfächern einen Schnitt besser als 2,33.
Willst Du zur Polizei, mußt Du mehr als 30 Liegestütze schaffen.
Willst Du auf die Uni, brauchst Du Abitur.
etc.

Natürlich kann man sagen, daß es auch Realschüler gibt, die genug auf der Pfanne haben, um auf der Uni zu studieren, aber die haben dann halt Pech gehabt und müssen ihr Abitur nachholen.

Das ist m.E. auch gut so.

Bei den PAKs muss man halt einen technischen Uni-Studiengang absolviert haben und gewisse andere Kriterien erfüllen. Wenn Du diese nicht erfüllst, Pech gehabt.
Ich hatte direkt nach dem Studium auch vor, an einem Trainee-Programm teilzunehmen. Dazu hätte ich ein Auslandssemester gebraucht, hatte es aber nicht. Kismet! Ergo: Kein Trainee-Programm... (mittlerweile sage ich, Gott sei Dank!)

Also, akzeptiere bitte Deine Situation und diese prinzipiell sinnvolle Tatsache, hole evtl. den Uniabschluss nach (ein FH-Diplom wird an der Uni oft als Vordiplom anerkannt und wenn Du Dich reinhängst, hast Du in 2 Jahren deinen Abschluss).

Gruß

Maggolino

P.S.: Und ich bin nicht hochnäsig
 
D

Dipl.-Ing(FH)

Guest
@maggolino: Ich akzeptiere die Situation doch, ich habe doch geschrieben, dass ich die Prüfung auf die andere Art schreibe, die 10 Jahre habe ich fast hinter mir. Ach ja, ein E-Technik-Ing(FH) ist also kein technisch Versierter? Interessant! Es ist das wissenschaftliche Studium, daß den FHlern abgesprochen wird (§6 PatAnwO). Als zukünftiger PA sollte man schon den Gesetzestext genau lesen, oder? (Bitte beachten und nicht böse sein: :)))) Mir geht einzig und alleine die Behauptung auf den Zeiger, dass FHler zu doof sind. Das wird hier zwar nicht ausgesprochen, schwingt aber bei einigen und ich betone, nicht bei allen, Aussagen unterschwellig mit.
 
F

FH- und Uni-Dipl.-Ing.

Guest
@ Dipl.-Ing.(FH):

Das schwingt weder mit, noch wird es behauptet.
 
R

Rechthaber und Besserwisser

Guest
@ Dipl.-Ing.(FH):

*G*
wer sich einen Schuh anzieht... ;-)
*G*

Sorry, couldn´t resist...

R & B
 
K

Kritikor

Guest
Dipl-Ing(FH) schrieb:
@Kritikor: Danke. Soweit ich lesen kann, war mein Posting weder beleidigend oder sonstwas. Ich habe nur meine Meinung gesagt, das ist doch legitim.
Und wer Ahnung hat, ist klar im Vorteil.

Ein "Troll" ist jemand, der provokante Beiträge postet. Beleidigungen sind keine notwendige Bedingung.

Provokant war Dein Posting allemal.
 

FH-w

Schreiber
Hi,

ich dachte ich mache mal ein paar FHlern ein wenig Hoffnung. Ich bin gerade dabei mein 2. FH-Diplom zu machen (beide in Richtung Biotechnologie) und bin gar nicht selbst auf die Idee gekommen eine Ausbildung zum Patantanwalt zu machen (allerdings europäischer), sondern wurde von einer Kanzlei quasi abgegriffen.

Das Interessante ist, dass diese Kanzlei gezielt nach einem FH-Absolventen gesucht hat ----- und warum ?!?!?!
"Weil den FHlern die Theorie noch ich den Kopf verdreht hat" - O-Ton des Partners.

Mal ganz abgesehen von diesem ganzen Gezehter....auf kurz oder lang wird es das Uni-Diplom, welches Voraussetzung für den DPA ist nicht mehr geben ! Ab 2009 spätstens müssen alle Hochschulen in Deutschland - FHs und Unis - auf Master und Bachelor-Abschlüsse umstellen ! Ich denke da wird/muß sich einiges tun.

Und was das wissenschaftliche Arbeiten von FHlern angeht - da hat sich so einiges getan ! Ich weiß ja nicht wie lang euer Studium her ist, aber eine wissenschaftlich fundierte Diplomarbeit ist an eine FH keine Seltenheit, mal ganz abgesehen von der Berufserfahrung die ein FHler durch seine Diplomarbeit und das berufspraktische Semester mitbringt!

Gruß
FH-w
 
U

UniCum

Guest
@FH-w

Der in einem anderen Thread angesprochenen Dame beim DPMA ist es ziemlich egal, ob eine Kanzlei Dich ausbilden will oder nicht, auch wenn Dich die Partner der Kanzlei in einem Rolls vor das DPMA fahren sollten.

Das Amt wird Dir das FH-Diplom nicht anerkennen. So steht es im Gesetz und daran ist nicht zu rütteln!

Ganz abgesehen davon haben nicht nur die wenisgtens Uni-Absolventen eine FH von innen gesehen. Das gilt umgekehrt natürlich ebenso. Ein Bekannter von mir hat nach seinem FH Diplom noch ein Uni-Diplom im gleichen Fach draufsetzen wollen. Er war zuvor der Meinung es gäbe kaum einen Unterschied. Später verabschiedete er sich ohne Uni-Diplom mit den Worten "mir ist das zu theoretisch".
 
R

Realist

Guest
So sieht es doch aus ...

FH-w schrieb:
Das Interessante ist, dass diese Kanzlei gezielt nach einem FH-Absolventen gesucht hat ----- und warum ?!?!?!
"Weil den FHlern die Theorie noch ich den Kopf verdreht hat" - O-Ton des Partners.
Was der Partner sagt und was er denkt sind m.E. zwei paar Schuhe. Ich denke, diese Kanzlei sucht FH´ler, weil ihnen diese frühestens nach 8 Jahren auch als Deutsche Patentanwälte in die Quere kommen können ....
 
U

UniCum

Guest
@Dipl.Ing(FH)

Ich glaube Du verstehst nicht ganz:
Es geht nicht darum wie ich oder Du oder sonst ein Kandidat darüber denkt oder wen ein PA ausbilden will oder wen nicht. Es geht darum, wer vom Amt zur Ausbildung zugelassen wird und wer nicht. Und um Kandidat werden zu können muss man ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, siehePatAnwAPO.

Also das Amt bestimmt wer darf und wer nicht und zwar nicht willkürlich sondern basierend auf dem Gesetz, s.o.
 
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