Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
angenommen in einer europäischen Patentanmeldung komme der Begriff "Schwarzweißfoto" im Anspruch (und ebenso in der Beschreibung an zahlreichen Stellen) vor.
Ferner stehe in einem bestimmten Passus "P" in der Beschreibung, dass die Erfindung aber nicht auf Schwarzweißfotos beschränkt ist, sondern auch auf Farbfotos angewendet werden kann, und dass man daher bitteschön überall wo "Schwarzweißfoto" steht, auch "Farbfoto" mitlesen soll.
Der EPA-Prüfer fordere nun dazu auf, dass dieser Passus "P" gestrichen werden solle, da er die Ansprüche wegen Verstoß gegen Art. 84 unklar mache.
Da dies ja den Schutzbereich unwiderruflich auf Schwarzweißfotos einschränken würde:
Was wäre davon zu halten, sowohl in den Ansprüchen als auch in der Beschreibung "Schwarzweißfoto" durchgehend durch "Foto" zu ersetzen, und als Ursprungsoffenbarung dieser Änderung den vorgenannten Passus "P" der Beschreibung anzugeben -- wird diese Änderung vor dem EPA durchgehen?
Danke für Meinungen!
Kurt
angenommen in einer europäischen Patentanmeldung komme der Begriff "Schwarzweißfoto" im Anspruch (und ebenso in der Beschreibung an zahlreichen Stellen) vor.
Ferner stehe in einem bestimmten Passus "P" in der Beschreibung, dass die Erfindung aber nicht auf Schwarzweißfotos beschränkt ist, sondern auch auf Farbfotos angewendet werden kann, und dass man daher bitteschön überall wo "Schwarzweißfoto" steht, auch "Farbfoto" mitlesen soll.
Der EPA-Prüfer fordere nun dazu auf, dass dieser Passus "P" gestrichen werden solle, da er die Ansprüche wegen Verstoß gegen Art. 84 unklar mache.
Da dies ja den Schutzbereich unwiderruflich auf Schwarzweißfotos einschränken würde:
Was wäre davon zu halten, sowohl in den Ansprüchen als auch in der Beschreibung "Schwarzweißfoto" durchgehend durch "Foto" zu ersetzen, und als Ursprungsoffenbarung dieser Änderung den vorgenannten Passus "P" der Beschreibung anzugeben -- wird diese Änderung vor dem EPA durchgehen?
Danke für Meinungen!
Kurt